Kann der Arbeitgeber die Installation der Corona-App verlangen?
Nun ist sie da und mit ihr jede Menge Fragen: Wie funktioniert die Corona-App, wie ist die Nutzung juristisch und hier vor allem arbeitsrechtlich zu bewerten? Können Arbeitgeber die Nutzung von Beschäftigten und Besuchern verlangen? Rechtsanwältin Eva Birkmann, Kanzlei Brüllmann in Stuttgart, hat sich in die Thematik eingearbeitet und einige wichtige Fragen zur Corona-App beantwortet.
