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Steuern

DEHOGA Bundesverband, Svea Pietschmann
Branche und Trends

Politik, die Wort hält: 7 Prozent stärken die Gastronomie und sichern Arbeitsplätze, Existenzen und soziale Treffpunkte

Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben: Ab sofort gilt für alle Speisen in der Gastronomie ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Was auf den ersten Blick wie eine reine Steuerfrage aussieht, ist in Wahrheit eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen – für Gastronomen, ihre Mitarbeiter, regionale Wirtschaftskreisläufe und nicht zuletzt für die Gäste. Jahrzehntelang kämpfte die Branche gegen eine Ungleichbehandlung, die Restaurants gegenüber Lieferdiensten und dem Einzelhandel benachteiligte. Jetzt ist Schluss damit.

Gewinnblick GmbH
Finanzen und Controlling

Mehr Netto vom Brutto – Die Mehrwertsteuersenkung als willkommene Entlastung in der Gastronomie

Die Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe, die heute vom Bundesrat bestätigt wurde und ab dem 1. Januar 2026 gilt, sorgt in der Branche für neue Zuversicht. Nach Monaten stetig steigender Kosten und zusätzlichen Herausforderungen im Betriebsalltag bietet der Schritt eine Entlastung und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe. Gerade angesichts der zeitgleich erfolgenden Anhebung des Mindestlohns eröffnet sich damit für Restaurants, Cafés, Caterer und andere Gastro-Betriebe die Chance, ihre Angebote dennoch stabil zu halten und gleichzeitig auch Investitionen wieder mit größerer Planungssicherheit anzugehen, was sich auch positiv auf Gäste und Wertschöpfungsketten auswirkt.

HLB Treumerkur
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Strategische Steueroptimierung: Die wichtigsten Schritte zum Jahresende

Die letzten Wochen des Geschäftsjahres stehen bevor. Für Unternehmer eine wichtige Zeit, denn bevor die Bilanz für 2025 abgeschlossen wird, lassen sich oftmals noch finanzielle Spielräume schaffen und die Steuerlast senken. Gleichzeitig gilt es, die Weichen für ein geordnetes neues Geschäftsjahr zu stellen und anstehende gesetzliche Änderungen frühzeitig zu berücksichtigen, empfiehlt die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Treumerkur.

Derek Thomson, Unsplash
Steuern

Aktuelle politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen gehen an den Gästen nicht spurlos vorbei

Wirkt sich die politische Lage in Urlaubszielen auf das aktuelle Buchungs- und Reiseverhalten im In- und Ausland aus? „Ja“ sagen 45 Prozent der befragten Konsumenten im Rahmen einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft. Damit ist das Thema für die Bürger in Deutschland neben dem Aspekt steigender Reisekosten (54%) ein besonders wichtiges bei ihrer Reiseplanung.

Globelet Reusable, Unsplash
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Staatsregierung lehnt kommunale Verpackungssteuer ab – DEHOGA Bayern begrüßt Entscheidung zugunsten der Betriebe 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich als wichtigen Schritt zur Entlastung der Gastronomie und zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen im Freistaat.

Julian Jagtenberg, Pexels
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Neue Regeln zu Sachbezugswerten ab 2025

Zum Jahreswechsel treten neue Regelungen zu den Sachbezugswerten in Kraft, die insbesondere in der Hotellerie und Gastronomie von Bedeutung sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Werte für unentgeltlich oder verbilligt bereitgestellte Mahlzeiten und Unterkünfte angepasst. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher Leistungen.

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BFH-Urteil zur Erbschaftsteuer: Gefahr für Familienbetriebe der Gastronomie und Hotellerie?

Das Erbschaftsteuerrecht sieht für Betriebsvermögen teils umfangreiche Befreiungen von der Erbschaftsteuer vor. Das galt in der Vergangenheit auch für Betriebe aus der Gastronomie und Hotellerie. Nun sorgt ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) für Aufregung in Familienbetrieben im Beherbergungsgewerbe: Denn quasi im Vorbeigehen lässt das Gericht verlauten, dass diese Steuervorteile nicht für Beherbergungsbetriebe und ggf. die Gastronomie gelten.

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