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DSGVO: So sind Tischreservierungen datenschutzkonform

Rund eineinhalb Jahre nach Einführung der DSGVO sorgt diese nun auch bei Tischreservierungen für Wirbel im bisherigen Prozedere. Denn sie fallen ab sofort – zumindest bei natürlichen Personen – unter das Stichwort „Datenverarbeitung” und müssen im Vorfeld per E-Mail mit einer Einwilligungserklärung des Gastes autorisiert werden. Wie kann der Gastronom Tischreservierungen zukünftig umsetzen und sowohl dem Gast als auch dem Datenschutz gerecht werden?

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Digitalisierung

Fotos im Netz – das ist erlaubt

Prominente haben mit Essens-Bildern im Restaurant oder Zuhause einen Trend geschaffen. Unter dem Hashtag #foodporn gibt es für diese Erscheinung auch einen Namen. Doch müssen Köche, Hoteliers und Gastronomen die Verbreitung von Fotos ihrer Gerichte tolerieren? Was müssen Konsumenten beachten, wenn sie Bilder bei Facebook, Instagram oder auf ihrer eigenen Webseite hochladen?

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
Datenschutz

Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

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Recht und Finanzen

Meldeschein: DSGVO-konformes Muster zum kostenlosen Download

Das Ausfüllen des Meldescheines beim Hotel-Check-in ist einer der Momente, dem Hoteliers im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) große Beachtung schenken und die bisherige Praxis einer Überprüfung unterziehen sollten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat jetzt einen Muster-Meldeschein entwickelt, der die neuen Vorgaben erfüllt und kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

Rechtliche Hinweise unter Mails ungültig.geralt | Pixabay
Recht und Finanzen

Vertraulichkeitshinweise in E-Mails sind wirkungslos

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 771 Milliarden E-Mails versendet. Nicht alle erreichen den richtigen Empfänger. Deshalb haben geschäftliche E-Mails am Ende oft einen sogenannten Disclaimer, der darauf hinweist, dass die gesendeten Informationen nur für die adressierte Person oder einen autorisierten Vertreter bestimmt sind.

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