Corona-Krise: sind betriebsbedingte Kündigungen unumgänglich oder hilft weiterhin Kurzarbeit die Krise zu überwinden?
Die Pandemie und ihre Folgen fordert das Gastgewerbe in Deutschland weiter stark heraus. Laut Angabe der DEHOGA sind seit April 2020 mehr als 95 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse von Kurzarbeit betroffen. Aus diesem Grund wird es sicherlich für viele Gastronomen und Hotelbetreiber unumgänglich werden letztlich doch betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Was ist zu beachten, wenn sie betriebsbedingt Arbeitsverhältnisse beenden möchten? Schließt die Kurzarbeit eine betriebsbedingte Kündigung aus? Welche Pflichten kommen auf einen Arbeitgeber zu bevor er eine Kündigung aussprechen kann? Rechtsanwältin Hoferichter gibt Antworten auf diese Fragen.
