Planen Hotel- und Gaststättenbetreiber die Modernisierung ihres Betriebes, ist zu beachten, dass Eingriffe in die Bausubstanz oder Nutzungsänderungen, etwa die Erweiterung der Bettenkapazität oder die Einrichtung von Wellness- und Konferenzbereichen, meist einer baurechtlichen Genehmigung und damit auch Anpassungen im Brandschutzkonzept bedürfen. Ein Punkt, der dabei oft übersehen wird, ist die Gewährleistung von rauchfreien Flucht- und Rettungswegen. Je nach Grundriss, insbesondere bei längeren Fluchtwegen, lässt sich dies am besten über einen Rauchabzug, also eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), lösen.