Mehr Aufwand für Unternehmen: Gesetz regelt Befristungsrecht neu
Das „Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts“ verschärft den Umgang mit Befristungen. Im Kern geht es unter anderem darum, dass sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate statt zwei Jahre andauern dürfen. Auch Kettenbefristungen werden erschwert. Daher kann für Unternehmen im Gastgewerbe über alle Größen hinweg deutlicher Beratungsbedarf entstehen.









