Lightspruch | iStockphotoTrägt der Arbeitgeber das Risiko pandemiebedingter Betriebsschließungen?
Der Arbeitgeber muss arbeitswilligen Beschäftigten für die Zeit der pandemiebedingten Betriebsschließung Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen, auch wenn die Beschäftigten nicht im Dienst waren. Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung gehöre zum Betriebsrisiko, welches der Arbeitgeber zu tragen habe, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Uwe Herber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Hauser Rechtsanwälte PartGmbB und erklärt die Hintergründe der gerichtlichen Entscheidung.








