mohamed_hassan | PixabayBesteuerung von Hotel-Nebenleistungen: Dieses Urteil könnte Sprengkraft haben
Es ist einer der aktuellen Streitpunkte bei Steuerprüfungen in Hotels: Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Nebenleistungen, wie Frühstück, Sauna oder Parkplatz. 19 Prozent, sagen die Steuerprüfer, die Nebenleistung habe der Hauptleistung zu folgen, sagen Unternehmer, Verbände und einige Steuerexperten. Jetzt kommt Bewegung in die Sache, denn der EuGH hat mit einer Entscheidung eine für die Branche möglicherweise relevante Entscheidung getroffen.









