Alle Beihilfen, die von staatlichen Behörden gewährt werden, also auch sämtliche Corona-Hilfen, unterliegen beihilferechtlichen Regelungen. Die EU-Regierungen, also auch Deutschland, müssen die Europäische Kommission vor einer Vergabe geplanter Subventionen und anderer Beihilfen von ihrem Vorhaben unterrichten und sie sich genehmigen lassen. Für die Corona-Hilfen gibt es drei Beihilfentöpfe: Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020, Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die De-minimis-Verordnung. Und genau bei der Einstufung in die verschiedenen Fördertöpfe liegt ein Problem, auch für Gastronomen.