Ein Siegel für den Infektionsschutz
Unternehmen und Institutionen sind aufgefordert, die gesetzlich festgelegten Arbeitsschutzstandards COVID 19 umzusetzen, um ihren Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen. Betriebe, die bei der dazu notwendigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Hilfe der B·A·D-Fachkräfte für Arbeitssicherheit und -Arbeitsmediziner in Anspruch nehmen, erhalten das B·A·D-Siegel Arbeitsschutzstandard COVID 19.