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DEHOGA

70-Tage-Regelung bleibt weiter bestehen.fotostorm | istockphoto.com

Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung bleibt bestehen

Die große Koalition hat eine für das Gastgewerbe wichtige Entscheidung getroffen: die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung wird unbefristet verlängert. Dadurch wird die Saisonarbeit deutlich attraktiver, weil der Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt und der Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung geregelt wird.

450-Euro-Grenze für Mini-Jobs soll angehoben werden.andresr | iStock

Mindestlohn steigt – 450,-Euro-Grenze für Minijobs bleibt

Der Mindestlohn wird im kommenden Jahr steigen, doch nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums soll die Grenze für Minijobs bei 450 Euro im Monat bleiben. Eine weitere Anhebung sei nicht vorgesehen und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags, hieß es Mitte der Woche aus dem SPD-geführten Ministerium.

Wir sagen Ihnen, wie Sie Ausbildungsabbrüche vermeiden können.andresr | iStockphoto.com
Personalentwicklung

Ausbildungscoaching – Azubiabbrüche vermeiden

Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen, viele junge Menschen brauchen Unterstützung während der Ausbildung – und nicht immer ist der Chef der richtige Ansprechpartner. Hier hilft der Senior Experten Service (SES) mit seiner bundesweiten Initiative VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen.

Tourismustora1983 | iStock

Tourismus: Erfreuliche Halbzeitbilanz

Deutschland boomt weiter: 214 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste wurden im ersten Halbjahr registriert. Die zusätzlichen 8,5 Millionen Übernachtungen gegenüber dem Vorjahr bedeuten eine Steigerung um vier Prozent.

Arbeitszeitflexibilisierung wird in Österreich umgesetzt.malerapaso | iStockphoto.com

Arbeitszeitflexibilisierung: Österreich geht mit gutem Beispiel voran

Österreich macht vor, was der DEHOGA für das Gastgewerbe in Deutschland seit zwei Jahren fordert: Die Arbeitszeitregeln wurden gelockert, sodass ein Zwölf-Stunden-Tag künftig einfacher möglich ist. Während die österreichischen Unternehmer bislang auf Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder das OK von Arbeitsmedizinern angewiesen waren, ist dies ab 1. September dank der Arbeitszeitflexibilisierung nicht mehr der Fall. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, die längere Arbeitszeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Mindestlohn soll in zwei Stufen erhöht werden.Bru-nO | Pixabay.de

Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission hat ihren Beschluss über die Zukunft des Mindestlohns verkündet: Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und in einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen. Die Vorschläge der Mindestlohnkommission müssen jetzt noch von der Regierung verabschiedet werden

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