Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes – Risiko für kleine und mittlere Unternehmen
Nach dem Willen der Koalition soll das Kurzarbeitergeld gestaffelt auf bis zu 80 % bzw. 87 % für Arbeitnehmer mit Unterhaltspflichten angehoben werden. Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes hängt nach dem Willen der Regierung von der Bezugsdauer ab und ist an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 50 % der Arbeitszeit wegen Kurzarbeit entfällt. Martin Biebl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, betrachtet dies besonders kritisch für kleinere Unternehmen. Denn die geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bringt ein Problem bei der Liquidität mit sich.