Ab 1. März: kurzzeitige Beschäftigung von ausländischem Personal möglich
Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ergänzt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Sie eröffnet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, für Engpässe in Spitzenzeiten, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer