Suche

Corona-Update für das Gastgewerbe: Corona-Flickenteppich & Abschied von der 50er-Inzidenz

Aktuelle Übersicht mit den Corona-Verordnungen in den Bundesländern +++ Bayern setzt auf Gastronomen bei Kontrolle von 3G-Regel +++ Nur noch 2G in Hamburg ++ Keine Gästedatenerfassung in NRW +++ Bund verabschiedetet sich von 50er-Inzidenz als Richtwert für Beschränkungen +++
Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, Unsplash

Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe: Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. dehoga-corona.de

Corona-Dashboard: Das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Institut informiert tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen auf Ebene der Länder und der Landkreise. Seit über drei Wochen steigt die 7-Tage-Inzidenz jeden Tag wieder an. Zudem finden Sie auf dem RKI-Dashboard auch eine Liste der Risikogebiete. > zum RKI-Dashboard

50er-Inzidenz wird gestrichen: Die Bundesregierung verzichtet auf die sog. 50er-Inzidenz als Richtwert für Corona-Maßnahmen. Stattdessen soll die Auslastung der Krankenhäuser als Richtwert dienen. > tagesschau.de

In Hamburg kein Zutritt für Ungeimpfte: Der Senat hat am Dienstag mit einer Änderung der Hamburger Corona-Verordnung die Möglichkeit für „Zwei-G-Angebote“ beschlossen. Publikumseinrichtungen erhalten die Option, Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anzubieten und werden damit von bestimmten Vorgaben der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung freigestellt. Die entsprechende Rechtsverordnung tritt am Sonnabend, 28. August 2021 in Kraft. > hamburg.de

Keine Gästedatenerfassung in NRW mehr: Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass wie gefordert Gastronomie und Hotellerie unabhängig von Inzidenzwerten geöffnet bleiben und dass künftig der Gäste-Status „3 G“ ausschlaggebend wird. Die Inzidenzwerte und die bis dato bekannten vier Inzidenzstufen entfallen grundsätzlich. Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Da der Wert von 35 landesweit absehbar überschritten bleibt, greifen die Regelungen einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Zugangsberechtigung der Gäste hängt jetzt von ihrem Status ab. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf Angebote z.B. in Restaurants, Hotels oder Clubs nutzen. > dehoga-nrw.de

Bayern setzt bei Kontrolle der 3G-Regel auf Gastronomen: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) setzt bei den Kontrollen der neuen Corona-Regeln in Bayern auf das Verantwortungsbewusstsein von Gastronomen und Hoteliers. Sollten die Regeln nicht konsequent umgesetzt werden, müsse man das sanktionieren. > br.de

Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Ab dem 25.08.2021 gilt in Niedersachsen landesweit die sogenannte 3G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist. > niedersachsen.de

Weitere Artikel zum Thema

Gastronom und Hotelier als virtuelle BankPeopleImages, iStockphoto
Für viele Gäste ist trotz der fortschreitenden Verbreitung bargeldloser Zahlmethoden Bargeld gerade beim Restaurantbesuch das Zahlungsmittel der Wahl. Wie Gastronom und auch der Hotelier zur Bank werden kann und welche Vorteile damit verbunden sind.[...]
L'Osteria
Die Herbst-Wintersaison stellt vor dem Hintergrund der Coronakrise für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Um seine Gäste sowie Mitarbeiter zu schützen und das Geschäft aufrechtzuerhalten, verfolgt L’Osteria verschiedene Maßnahmen für den Innen- und Außenbereich und[...]
Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, Unsplash
Wichtige Updates und Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: +++ Verschärfung der Corona-Regeln ab Herbst ? +++ Spahn: kein weiterer Lockdown +++ Neues Urteil: Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht bei Lieferservice +++ Übersicht Corona-Verordnungen und[...]
Keine Bildrechte?
Für die Hospitality-Branche wäre nichts schlimmer als der Ausbruch einer neuen Infektionswelle. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sensibilisiert sein, damit ein Betrieb die Auflagen der Behörden erfüllen kann und die Gesundheit von Kollegen und Gästen geschützt[...]
To-go-Geschäft als zusätzliche Umsatzquelle sichernandresr, iStockphoto
Auch nach dem #restartGastro nutzen viele Gäste weiterhin den Lieferdienst und das To-go Angebot. Wer als Gastronom hier langfristig ein zweites Standbein aufbauen will, sollte sich im Detail mit Angebot, Nachfrage und der richtigen Verpackung[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.