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Corona-Update für das Gastgewerbe: Pleitewelle ab Mai?

Wir filtern die wichtigsten Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: Insolvenzantragspflicht wieder ab Mai: Droht Pleitewelle? +++ Landgericht München: keine weiteren Entschädigungsansprüche neben den Corona-Soforthilfen +++ Umsatz im Gastgewerbe leicht gestiegen +++ Studie: Schließung von Restaurants nur geringen Effekt auf Infektionsgeschehen +++ Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" verlängert +++ DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert Strategiewechsel
Tim Mossholder von PexelsTim Mossholder von Pexels
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Niederlande öffnen Gastro-Terrassen: Trotz hoher Infektionszahlen öffnen die Niederlande nach einem strengen vier Monate langen Lockdown. Die Terrassen von Gaststätten dürfen unter Auflagen wieder Kunden empfangen. Zunächst sollen die Terrassen von 12 bis 18 Uhr täglich geöffnet sein. > zur Meldung

Landgerichts München I urteilt über Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz: Die unter anderem für Amtshaftungsansprüche zuständige 15. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am 28.04.2021 zwei Klagen abgewiesen, die auf Schadenersatz gegen den Freistaat Bayern gerichtet waren. Geklagt hatten die Betreiberin einer Kartbahn (Az. 15 O 7232/20, Streitwert ca. 11.000.- Euro) sowie der Betreiber einer Musik- und Filmproduktion (Az. 15 O 10858/20, Streitwert ca. 6.000.- Euro). In beiden Fällen haben die Kläger vorgetragen, anlässlich der Corona-Pandemie und der behördlich angeordneten Schließung vom 27.03.2020 Einnahmeausfälle erlitten zu haben, die nicht vollständig durch sogenannte „Corona-Soforthilfen“ aufgefangen wurden. Die 15. Zivilkammer hat entschieden, dass weder ein normierter Schadenersatzanspruch nach Infektionsschutzgesetz besteht noch auf anderer gesetzlicher Grundlage oder in analoger Anwendung bestehender Reglungen ein Entschädigungsanspruch zugesprochen werden kann. > zur Meldung des Gerichts

DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert einen Strategiewechsel in der Pandemiebekämpfung: Schluss mit dem Dogma der Inzidenzen und eine sofortige Öffnung von Hotellerie und Gastronomie für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Die Politik müsse endlich die richtigen Entscheidungen treffen und sinnvolle Anreize setzen, um die Pandemie effektiv zu bekämpfen. Es gäbe kein einziges signifikantes Infektionsgeschehen im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe. Die Gäste seien in den DEHOGA Betrieben jederzeit sicher aufgehoben. Das gelte auch zukünftig. > zur Meldung

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Insolvenzantragspflicht ab Mai: Vom 01.05.2021 an müssen Unternehmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wieder rechtzeitig Insolvenzantrag stellen. Alle Corona-Ausnahmeregelungen sind gestrichen worden. Der DEHOGA-Präsident Guido Zöllick kritisiert dies. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei zwingend notwendig und konsequent. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden müssen, nur weil die staatlichen Hilfen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht rechtzeitig bei ihnen angekommen sind oder die notwendigen Verbesserungen des aktuellen Förderprogramms noch ausstehen“, so Zöllick. Auch IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe appelliert in einem aktuellen Blogpost an die Politik: „Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist eine ethische Verpflichtung und zudem ein Gebot der volkswirtschaftlichen Vernunft.“ In Niedersachsen steht jedes vierte Restaurant und Hotel laut DEHOGA kurz vor der Geschäftsaufgabe.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert: Die Bundesregierung hat ihr Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bis weit in das nächste Ausbildungsjahr hinein verlängert und viele der Prämien und Zuschüsse erhöht. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde jetzt veröffentlicht und ist damit in Kraft. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Förderinstrumenten der Ersten Förderrichtlinie sind auf Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Die Arbeitsagenturen sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Der DEHOGA in seine FAQs zur Aus- und Weiterbildung eine tabellarische Übersicht mit Zeiträumen, Förderbeträgen und Förderbedingungen der verschiedenen Förderinstrumente in der ersten und der letzten Fassung der Förderrichtlinie eingearbeitet (ab Seite 4). Die FAQss finden Sie auf der DEHOGA-Corona-Website.

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Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen?

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Spitzenverband GKV hat über die Verlängerung des vereinfachten Stundungsverfahrens für die vom (Teil-)Shutdown betroffenen Unternehmen informiert. Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Januar bis April 2021 können weitherhin unter den gleichen Voraussetzungen gestundet werden, wie bereits die Beiträge für die Monate November und Dezember 2020. Die Stundungen können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai gewährt werden.

Umsatz im Gastgewerbe leicht gestiegen: Der Umsatz im Gastgewerbe stieg im Februar 2021 gegenüber Januar 2021 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 1,2 % und nominal (nicht preisbereinigt) um 1,6 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, lag der Umsatz real (kalender- und saisonbereinigt) jedoch 67,9 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Der Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt die Auswirkungen der andauernden Schließungen der Hotels und Gastronomiebetriebe somit deutlich. > zur Meldung

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#PerspektiveJetztCoronaCorona-HilfenSteuerstundungen

La­den­schlie­ßun­gen hat­ten auf Anstieg der Corona- Infektionen ge­rin­gen Ef­fekt, Mas­ken ei­nen gro­ßen: Eine statistische Studie der Universität Kassel hat die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung in der ersten Welle 2020 untersucht. Ergebnis: Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt, die Masken-Pflicht und die Kontaktbeschränkungen hingegen waren sehr wirkungsvoll. >zur Meldung

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