Bonpflicht: Musterschreiben für Befreiung
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Betriebe, die über eine elektronische Registrierkasse verfügen, für jeden Buchungsvorgang einen Beleg an den Gast oder Käufer ausgeben – ganz gleich, ob erwünscht oder nicht. Um die Unmengen an Papieraufwendung zu vermeiden und nicht erwünschte Bons einzusparen, kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht eingereicht werden. Doch was muss beachtet werden und wie kann der Gastronom oder Hotelier das Anschreiben formulieren?
