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Corona-Update für das Gastgewerbe: Überbrückungshilfe mit Eigenkapitalzuschuss

Wir filtern die wichtigsten Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: bundesweite Notbremse beschlossen +++ neue FAQs zur Überbrückungshilfe III und zum Eigenkapitalzuschuss +++ Update Corona App: jetzt mit Checkin für Restaurants +++ Urteil: Corona-Einschränkungen im Hotel rechtfertigen Preisminderung +++ Heide Park Soltau darf öffnen +++ neue Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten - neue FAQs +++ F 13: Dreizehn Forderungen an die Politik +++ Kostenfreie E-Learning-Angebote zur Prüfungsvorbereitung für Azubis +++
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Überbrückungshilfe III: Das gilt jetzt

Wie angekündigt, wurde die Überbrückungshilfe III nachgebessert. Die Bundesregierung hat dazu die aktualisierten FAQs auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht. Wichtigste Neuerung ist der Eigenkapitalzuschuss. Zusätzlich zum Eigenkapitalzuschuss ist der Fixkostenzuschuss angehoben worden. Der DEHOGA Bayern hat Informationen dazu in einem Schreiben zusammengefasst. Förderfähig sind nun auch Digitalisierungs- und andere Maßnahmen wie die Anschaffung oder Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). Zu den förderungsfähigen Digitalisierungsmaßnahmen gehören Kosten für digitales Marketing, cloudbasierte Telefonanlagen, Weiterbildung oder aber auch Investitionen in die Außenbereiche. Der DEHOGA rät dringend dazu, mit dem Steuerberater die Details zu klären. Seit dem 20. April kann im Rahmen der Überbrückungshilfe III bei neu zu stellenden Anträgen der Eigenkapitalzuschuss über Prüfende Dritte beantragt werden. Wer bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt hat, muss einen Änderungsantrag einreichen, um den Eigenkapitalzuschuss zu erhalten.

Bundesweite Notbremse beschlossen

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Das hat der Bundestag am 21.04.2021 mit einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die bundesweite Notbremse sieht nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um bei einem erhöhten Infektionsgeschehen Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. > zur Übersicht der Notbremse

Urteil: Corona-Einschränkungen im Hotel rechtfertigen Preisminderung

Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich bereits aus pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen im Hotelbetrieb eine Reisepreisminderung ergibt. Das Gericht hat einem Reisenden eine Minderungsquote von 20% zugestanden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt Hoteliers im Zuge des erhofften Re-Starts ihre Hotelangebote und Buchungskanäle zu überprüfen und Gäste vorsorglich vor Vertragsabschluss auf mögliche und nicht vorhersehbare Einschränkungen wegen behördlich angeordneter Corona-Hygienemaßnahmen bei der Buchungsanfrage hinzuweisen. > weitere Informationen

Erfolg vor Gericht: Heide Park Soltau darf öffnen

Das Verwaltungsgerichs Lüneburg hat mit Beschluss vom 20. April 2021 in einem Eilverfahren vorläufig festgestellt, dass der Heide Parks Soltau unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts öffnen darf. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass das Öffnungsverbot die Antragstellerin angesichts des von ihr erarbeiteten umfassenden Hygienekonzepts in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) unverhältnismäßig einschränke. > zum Urteil

Update für Corona-Warn-App: Einchecken im Restaurant per QR-Code

Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes ist um eine Check-in-Funktion erweitert worden. Die neue Version 2.0 wurde am Mittwoch im App-Store von Apple und dem Play-Store von Google veröffentlicht.Mit dem Check-in ermöglicht die Corona-Warn-App eine Nachverfolgung von Infektionsketten. Personen, die Events veranstalten oder ein Geschäft haben, können über die App einen QR-Code erstellen. Durch Scannen des QR-Codes können sich Gäste bei Ankunft einchecken und so ihre Anwesenheit ohne Angabe von Kontaktdaten registrieren. Auf Wunsch legt die App außerdem einen entsprechenden Tagebuch-Eintrag an. Meldet eine eingecheckte Person später über die App einen positiven Corona-Test, können alle Personen gewarnt werden, die zur selben Zeit eingecheckt waren. > weitere Infos auf spiegel.de

Verbindliche Testangebote in Betrieben

Arbeitgeber sind seit dem 20. April 2021 verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten: grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche und für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozials hat FAQs zur Co­ro­na-Ar­beits­schutz­ver­ord­nung mit wei­te­ren In­for­ma­tio­nen zu Schutz­maß­nah­men, Mas­ken & Tests veröffentlicht.

F 13: Dreizehn Forderungen an die Politik

Das neue Präsidium des DEHOGA Nordrhein hat als einen der ersten Schritte einen politischen Corona-Forderungskatalog aufgestellt, mit dem der Verband auf die politischen Entscheider im Land und Bund aktuell zugeht. Diese Maßnahme soll unsere Forderungen gegenüber der Politik verdeutlichen, verständlicher und dringlicher machen. Der Katalog beruht auf Anregungen und Probleme, die dem Verband von seinen Mitgliedern zugetragen worden seien. Hier geht es zum Forderungskatalog.

Kostenfreie E-Learning-Angebote zur Prüfungsvorbereitung für Azubis

Die Pandemie erfordert neue Wege bei der Vermittlung von beruflichen Kompetenzen. Angesichts der großen Herausforderungen konnten die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschiedene Anbieter von E-Learning-Tools davon überzeugen, Teile Ihres Angebots kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das in den nächsten Monaten zu Ende gehende Ausbildungsjahr ist ein besonderes. Und in den nächsten Wochen beginnt die heiße Phase der Vorbereitung auf die IHK-Abschlussprüfungen im Sommer. Oft verläuft die Prüfungsvorbereitung nun digital. Hierbei soll die Website www.ihk-pruefungsfit.de die ausbildenden Unternehmen und ihre Azubis unterstützen. Diese finden dort Links zu kostenfreien E-Learning-Angeboten. Das Angebot gilt ab sofort bis zum 19. Mai 2021.

 

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