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austindistel | Unsplash
DSGVO

1.000 € Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos

Das Arbeitsgericht Lübeck hat einer Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung 1.000 Euro Schmerzensgeld für die unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf der firmeneigenen Facebookseite ihres früheren Arbeitgebers zugestanden. Das Unternehmen hatte keine Einwilligung der Arbeitnehmerin für diese Bildveröffentlichung eingeholt. Fehlende oder mangelhafte Einwilligungen wie in diesem Fall kommen in der Praxis regelmäßig vor. Wie sieht die Rechtslage bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos aus, worauf müssen Unternehmen achten und wie ist die Einwilligung zu gestalten?

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Neue Urteile zu Arbeitsrecht und Lieferdiensten

Jede Woche werden in den Gerichten bundesweit wichtige und interessante Urteile gesprochen. Wir fassen die relevantesten Entscheidungen zusammen: Muss der Arbeitgbeer ein trockenes Brötchen und ein Heißgetränk für seine Mitarbeiter versteuern? Wer haftet für eine falsche Allergenkennzeichnung beim Lieferdienst? Ist der Arbeitnehmer auf dem Weg zum Briefkasten versichert?

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