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Corona-Update für das Gastgewerbe: Kein Zutritt für Ungeimpfte, Verlängerung Corona-Hilfen & Aus für kostenlose Corona-Tests

Wichtige Updates und Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: +++ Verschärfung der Corona-Regeln ab Herbst ? +++ Spahn: kein weiterer Lockdown +++ Neues Urteil: Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht bei Lieferservice +++ Übersicht Corona-Verordnungen und Testpflicht in Bundesländern +++ Aus für kostenlose Corona-Test im Oktober? +++ Bundesregierung plant Verlängerung von Corona-Hilfen +++

Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, UnsplashMarkus Winkler, Unsplash

Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe: Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. dehoga-corona.de

Corona-Dasboard: Das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Institut informiert tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen auf Ebene der Länder und der Landkreise. Seit über drei Wochen steigt die 7-Tage-Inzidenz jeden Tag wieder an. Zudem finden Sie auf dem RKI-Dashboard auch eine Liste der Risikogebiete. > zum RKI-Dashboard

Neue Corona-Regeln: Ungeimpfte nicht mehr in Restaurants

Das Bundesgesundheitsministerium hat vor, die Corona-Regeln zu verschärfen. Die Verschärfungen sollen „unabhängig von der Inzidenz“ gelten. Das geht aus dem Corona-Plan für Herbst und Winter hervor, den das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag an die Bundesländer verschickte. Er beinhaltet einen Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie. Bundesgesundheitsminister Spahn erläutert und verteidigt im Interview mit dem „Merkur“ diese Pläne.  Einen neuen Lockdown werde es nicht geben im Herbst und Winter, so der Minister. > tagesschau.de, > zdf.de (Corona-Plan für Herbst) und > merkur.de (Interview Spahn)

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Bundesregierung plant Verlängerung von Corona-Hilfen

Nach Medienberichten plant die derzeitige Bundesregierung, die Corona-Hilfen ein weiteres Mal zu verlängern. Demnach planen Bundeswirtschaftsminister Altmaier als auch Bundesfinanzminister Scholz, die Bereitstellung von Corona-Hilfen für Unternehmen bis Ende des Jahres 2021 zu ermöglichen. Bislang sind die Überbrückungshilfen bis Ende September befristet. Kritik an dieser geplanten Verlängerung kommt von Ökonomen, sie befürchten Wettbewerbsverzerrungen und eine Verhinderung von nötigen Strukturveränderungen. Der DEHOGA fordert die Bundesregierung und Länder auf, das Thema bei ihrer nächsten Sitzung am 10. August auf die Tagesordnung zu setzen und die Verlängerung dort auch zu beschließen. > rnd.de und > handelsblatt.de

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Bundesgesundheitsministerium will kostenlose Corona-Tests für fast alle im Oktober beenden

Corona-Schnelltests könnten ab Mitte Oktober nicht mehr kostenlos sein. Verschiedene Medien berichten über einen entsprechenden Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums. Mittlerweile könne allen Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden. Deshalb sei eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Steuerzahler nicht angezeigt, so die Begründung des Ministeriums. Nur für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt (z. B. Schwangere oder Kinder und Jugendliche), sollen kostenlose Schnelltests weiter angeboten werden. Als mögliche Daten für das Ende des Angebots kostenloser Bürgertests werden der 11. oder 18. Oktober genannt. > tagesspiegel.de

Themen in diesem Artikel
AnalyseCoronaCorona-HilfenStudie

 

Neues Urteil: Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht bei Lieferservice

Der Versicherungsfall einer Betriebsschließung liegt für einen Partyservice nicht vor, wenn am Versicherungsort ausschließlich die Zubereitung von Speisen und kein Verzehr vor Ort erfolgt und die behördliche Schließungsanordnung den Außerhausverkauf sowie Lieferservice ausdrücklich von der Schließung ausnimmt. Das hat in einem neuen Urteil das OLG Celle entschieden. Demnach sei nur die behördliche Komplettschließung des Betriebs versichert. Wird zudem in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss, „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger…“, dann ist die nachfolgende Aufzählung der dem Versicherungsschutz unterfallenden Krankheiten und Krankheitserreger abschließender Natur. Eine solche Leistungsbeschreibung ist weder intransparent, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. > beck.de

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DZT-Studie: Ausländische Gäste halten Deutschland für besonderes sicheres Reiseland

Beim Thema Sicherheitsimage bleibt Deutschland im internationalen Vergleich ganz vor. Das belegt eine aktuelle Studie der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT). Das Risiko einer Coronainfektion in Deutschland wird von Auslandsreisenden danach geringer eingeschätzt als in allen anderen betrachteten Zielen. Corona bleibt 2021 der wichtigste Einflussfaktor für internationale Kunden bei der Reiseentscheidung. Urlaub in Deutschland steht auch deshalb bei vielen ausländischen Gästen hoch im Kurs. Die Absicht, noch in diesem Jahr nach Deutschland zu reisen, liegt im weltweiten Durchschnitt jetzt bei 22 Prozent, fünf Prozent höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Top-Quellmärkte für das Deutschland-Incoming sind laut DZT aktuell die Niederlande mit einer Reiseabsicht von 40 Prozent, Österreich (39%), die Schweiz (38%) und Polen (37%). Es folgen China, Spanien, Schweden und den USA.

Urlaub ist 2021 mit 70 Prozent das wichtigste Motiv für Reisen nach Deutschland. Während im internationalen Vergleich Bade-/Strandurlaub die Liste der Urlaubswünsche anführt, will über die Hälfte der Reisenden, die an Deutschlandurlaub interessiert sind, Städtetrips unternehmen, 38 Prozent planen naturorientierten Urlaub auf dem Land/in den Bergen und 30 Prozent Bade-/Strandurlaub.

Für die Studie hat das Markforschungsunternehmen IPK International im Juni 24.000 Interviews in 18 wichtigen touristischen Quellmärkten geführt und analysiert. > lifepr.de

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Belege werden korrekt gedruckt, Kartenzahlungen laufen, der Tagesabschluss meldet keinen Fehler – und trotzdem kann die technische Sicherheitseinrichtung im Hintergrund zur Schwachstelle werden. Warum gerade TSE-Themen in der Kassennachschau besonders heikel sind und an welchen Stellen Gastronomiebetriebe regelmäßig angreifbar werden.

DEHOGA; ROMAN ODINTSOV, Pexels
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Was am Frühstücksbuffet jetzt anders wird: DEHOGA-Leitfaden erklärt die neuen EU-Regeln für Honig, Marmelade und Fruchtsäfte

Erdbeerkonfitüre darf jetzt wieder Marmelade heißen, im Honigglas muss jedes Herkunftsland einzeln stehen, und in der Konfitüre steckt mehr Frucht als bisher: Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Honig, Marmelade, Konfitüre und Fruchtsäfte – mit unmittelbaren Folgen für Hotellerie und Gastronomie. Ein neuer DEHOGA-Praxis-Leitfaden ordnet die Änderungen für das Gastgewerbe ein.

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