Corona-Regeln: 2G, 2G plus, 3G – was gilt jetzt in welchem Bundesland?
In den Bundesländern gelten aktuell wieder unterschiedliche Corona-Regeln, das reicht vom Übernachtungsverbot über 2G, 2G plus bis 3G. Viele Bundesländer haben aber zuletzt die Maßnahmen verschärft. Eine Linkliste zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf > bundesregierung.de.
Corona-Vorgaben des DEHOGA für das Gastgewerbe in den Bundesländern:
- Gäste – 3G 2G 2G-Plus-Regelung (Stand: 26.01.2022)
- Ausnahme von Testpflicht (2G-Plus) insbes. Geboosterte (Stand: 26.01.2022)
- Sperrzeiten Gastronomie (Stand: 20.01.22)
- Beschäftigte – 3G und sonst. Arbeitsschutzregeln (Stand: 25.01.22)
- Kantinen, Mensen, Cafeterien – 3G 2G 2G-Plus-Regelung (Stand: 20.01.22)
BGH: Betriebsschließungsversicherung muss bei Corona-Lockdown nicht zahlen
Der Bundesgerichtshof hat sich am Mittwoch mit der Frage beschäftigt, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen. Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen. Der BGH urteilte, der Versicherer müsse nur für Krankheitserreger zahlen, die in einer Liste in den Vertragsklauseln aufgeführt seien. Das Sars-2-Virus (Covid-19) war dort nicht genannt.
Mindestlohn von 12 Euro kommt im Oktober 2022
Ab dem 1. Oktober 2022 sollen rund 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld bekommen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum gesetzlichen Mindestlohn hervor. Die nächste Erhöhung soll dann erst zum 01.01.2024 geprüft werden. > tagesspiegel.de
Vorerst keine weitere Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich
Der DEHOGA berichtete, hat der GKV-Spitzenverband entschieden, dass die erleichterten Stundungsmöglichkeiten für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag letztmalig im Dezember 2021 Anwendung finden sollten. Eine nochmalige Verlängerung dieser Möglichkeiten für von Corona besonders betroffene Betriebe wurde laut DEHOGA kategorisch ausgeschlossen. Aufgrund der dramatischen Entwicklungen für das Gastgewerbe infolge der Infektionslage in den letzten Wochen ist der DEHOGA dennoch nochmals auf den GKV-Spitzenverband herangetreten, um hier einen Sinneswandel herbeizuführen. Für den Januar ist das Zwischenergebnis, dass eine generelle Regelung schon aus Zeitgründen nicht umgesetzt werden kann.
Der DEHOGA empfiehlt Betrieben, die für Januar eine Stundung benötigen, individuell auf die Krankenkassen zuzugehen. Als Begründung empfiehlt der Verband den Hinweis darauf, dass noch keine Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV erfolgt sind. Es empfehle sich ganz ausdrücklich nicht, mit der auf 50 % reduzierten Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit zu argumentieren. Dem DEHOGA wurde signalisiert, dass die Krankenkassen solche Anträge in der Regel großzügig behandeln würden.
Die BDA-Vertreter im GKV-Spitzenverband haben darüber hinaus dem DEHOGA verbindlich zugesagt, das Thema für die Zeit ab Februar dort erneut auf die Agenda zu setzen. Der DEHOGA geht aber von erheblichen Widerständen gegen erneute großzügige Stundungsregelungen geben werde.
Gastro Vision findet erst 2023 wieder statt
Die Gastro Vision Hamburg wird auch im Jahr 2022 nicht stattfinden, sondern erst wieder 2023. Man habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, dazu verschiedenste Faktoren beleuchtet und sich mit zahlreichen Vertretern der Branche ausgetauscht, erklärte nun Veranstalter Klaus Klische. „Aufgrund der extrem angespannten Personalsituation in der Branche gehen wir außerdem davon aus, dass es vielen unserer Besucher im April/Mai diesen Jahres sehr schwerfallen wird, unsere Veranstaltung mit ausreichend Ruhe und Begeisterung zu besuchen. Und das würde zu guter Letzt Ihren wie auch unseren Aufwand für die Durchführung nicht rechtfertigen. Wir haben entschieden, die Zeit jetzt nutzen, sehr schnell alternative (Covid-kompatiblere) Formate anzubieten, unsere Roadshow im Herbst vorzubereiten und die Gastro Vision Hamburg 2023 zu planen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze.“, erklärte Klische.
NRW verlängert die Rückzahlungsfrist bei Corona-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. > zur Meldung
DEHOGA-Umfrage: Dramatische Umsatzeinbrüche im Januar
Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) unterstreichen die weiterhin katastrophale Lage der Branche. In der ersten Januarhälfte vermelden die Betriebe wachsende Umsatzverluste von 55,1 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019. Besonders hart betroffen sind Clubs und Diskotheken (-93,2%), Eventcatering (-77,0%) Betriebsrestaurants (-61,9%) und vor allem auch Stadt- und Tagungshotels (-58,6%). 56,7 Prozent der Unternehmer sehen gar ihre Existenz bedroht. Über die Hälfte der Umfrageteilnehmer (53,7%) haben für Januar Kurzarbeit angezeigt. Das sind doppelt so viele wie noch im November 2021. > zur Meldung
DEHOGA fordert Verlängerung der Sonderregelungen bei der Kurzarbeit
In einem Schreiben hat sich der DEHOGA erneut an Bundesminister Hubertus Heil gewandt und den dringenden Handlungsbedarf für die Verlängerung der coronabedingten Sonderregelungen bei der Kurzarbeit angemahnt. Es würden dringend Lösungen benötigt, da ansonsten mittel- und langfristige Schäden für den Arbeitsmarkt unserer Branche drohten.
Die Forderungen des DEHOGA lauten:
- Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds, die derzeit 24 Monate beträgt, muss an die Dauer der Coronakrise angepasst und das Corona-Kurzarbeitergeld so lange gewährt werden können, wie es aufgrund der staatlichen Eingriffe zu signifikanten und unvermeidbaren Arbeitsausfällen kommt.
- Entgegen unserer Hoffnung hat die neue Bundesregierung die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bislang nicht wieder in Kraft gesetzt. Wir appellieren dringend an die Ampel-Koalition, dies umgehend zu tun.
- Es sollte kurzfristig beschlossen werden, dass Betrieben und Beschäftigen auch über den 31. März 2022 hinaus mit Kurzarbeitergeld unter den erleichterten Bedingungen und mit den erhöhten Leistungssätzen geholfen wird.
- Ergänzend wäre es ein enorm wichtiger Beitrag, auch im Jahr 2022 für besonders von der Coronakrise betroffene Branchen die Ausbildungsprämie (plus) und den Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit im Rahmen des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ fortzusetzen.““
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