Übersicht 2G, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe
Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den 2G-Regeln für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert: > Übersicht 2G in den Bundesländern, Stand 01.11.2021, 14:00 Uhr
Ab Samstag in Bayern härtere Corona-Regeln?
In Bayern wird eine Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen ab Samstag nach Einschätzung des DEHOGA Bayern sehr wahrscheinlich. Dies hätte dann auch für das Gastgewerbe ganz entscheidende Auswirkungen: bayernweit würde in der Gastronomie statt 3G 3G plus ohne Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen gelten, ebenso würde aus 3G plus ein 2G werden. Der DEHOGA Bayern beantwortet seinen Mitgliedern Fragen im Zusammenhang mit diesen neuen Regelungen. > weitere Infos auf bayern.de
Kontrollen der 2- und 3G-Zugangsregeln werden verschärft
Die 2G- und 3G-Zugangsregeln werden nach Informationen des DEHOGA Bundesverbands in vielen Regionen zunehmend schärfer kontrolliert, als dies bislang der Fall war. Auch weil sich leider Informationen über die Nichteinhaltung der Auflagen und vor allem der Zugangskontrollen nicht nur, aber auch in gastgewerblichen Betrieben mehren würden, so der Verband.
„Wir appellieren noch einmal eindringlich an alle Unternehmen wie Gäste, die jeweils vor Ort geltenden Regelungen einzuhalten. Dies scheint bislang (noch) nicht überall der Fall zu sein“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.
„Auch beim DEHOGA haben uns zuletzt vermehrt Hinweise von Kollegen, Gästen, aber auch von Behörden erreicht, dass nach wie vor viele Lokale besucht werden können, ohne dass dort Impfnachweise und/oder negative Testbescheinigungen vorgezeigt werden müssen. Die Geldstrafen, die im Zuge der verstärkten Kontrollen vermehrt drohen, tun weh. Doch von einem konsequenten und geschlossenen Vorgehen unserer Branche hängt noch viel mehr ab: Zwar hat die Politik uns zugesagt, dass keine neuerlichen Einschränkungen für Geimpfte und Genesene oder gar ein neuer Lockdown zu befürchten sind. 2G-Zugangsregeln sollten somit hoffentlich nicht infrage gestellt werden. 3G jedoch ist – auch angesichts der steigenden Coronaneuinfektionen und Hospitalisierungsrate – keine sichere Bank. Wir sollten der Politik auf keinen Fall durch das Missachten von Regeln Gründe an die Hand geben, Teile unseres Geschäfts wieder infrage zu stellen. Hier ist tatsächlich jeder und jede Einzelne gefragt – bei allem Verständnis für den Unmut über den zeitlichen und damit möglicherweise auch personellen Mehraufwand durch die Zugangskontrollen. Unser Appell gilt aber auch an die Gäste: Beschimpfungen und Beleidigungen, wie sie immer wieder vorkommen, wenn Gastgeber um die Nachweise bitten, sind völlig fehl am Platz! Gleiches gilt für negative Onlinebewertungen für Betriebe, die die Vorgaben der Politik konsequent umsetzen.“
Corona-Warnstufe trifft Gastgewerbe spürbar
Der DEHOGA Baden-Württemberg befürchtet für viele Betriebe im Gastgewerbe wegen der Corona-Warnstufe negative Auswirkungen deren Geschäft. Die damit verbundenen Regelungen „treffen die gastgewerbliche Branche deutlich härter als die meisten anderen Wirtschaftsbereiche, die weiterhin mit nicht immunisierten Kunden Geschäfte machen können“, teilte ein Sprecher mit. Weitere Zugangsbarrieren für nicht immunisierte Gäste führten zum Rückgang bei Besuchen und Stornierungen von Veranstaltungen. > weiterlesen auf t-online.de
Sachsen weitet 2G-Regel aus
Ab dem 08. November 2021 soll in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung mit verschärften Regeln gelten. In der neuen Corona-Schutzverordnung soll die 2G-Regel (also Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs und Bars zur Pflicht werden. Bislang konnten die Veranstalter und Betriebe selbst entscheiden, ob sie die 2G-Regel anwenden wollen. Abstand, Masken und eine begrenzte Besucherzahl sollen in der neuen Verordnung auch bei 2G bestehen bleiben. > weiterlesen auf spiegel.de
NGG Bayern fordert gezielte Kontrollen: Tricksen Unternehmen beim Kurzarbeitergeld?
„Die Fälle häufen sich. Wir haben es hier mit einem Muster zu tun. Es ist immer das gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen, anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiterzubezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist“. sagt Mustafa Öz.
Der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Bayern spricht von einem „landesweiten Phänomen“, das quer durch viele Branchen gehe. „Es fängt bei der Destillerie an und endet in der Bäckerei. Tatsächlich kommen die meisten Fälle aus dem Bäckerhandwerk. Betroffen sind aber nicht nur Kleinstbetriebe. Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen offenbar um Lohnkosten zu sparen“, so Bayerns NGG-Chef Mustafa Öz. Wenn das Kurzarbeitergeld die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetze, dann profitiere nur einer: das Unternehmen.
Die NGG Bayern ist deshalb jetzt an die Arbeitsagentur und an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls herangetreten. Beide sollen diese Kurzarbeitergeldfälle „verschärft prüfen“. Immerhin hätten Betriebe noch bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit, den „KuG-statt-Lohn-Trick“ anzuwenden. Gezielte Kontrollen in Bayern seien in den kommenden Wochen notwendig, um möglichen Betrugsfällen einen Riegel vorzuschieben, fordert die NGG.
Österreich verschärft Corona-Maßnahmen: 2G im Restaurant und 3G am Arbeitsplatz
Seit November müssen fast alle Arbeitnehmer in Österreich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Damit will die Regierung die Impfbereitschaft steigern. Sechs von neun österreichischen Bundesländern haben ihrerseits strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte angekündigt. In den meisten Bundesländern erhalten ab 08.11.2021 in Restaurants und Bars sowie bei größeren Veranstaltungen nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt, wie die Behörden am Samstag berichteten. > weiterlesen auf swp.de
- Corona: Recht & Gesetz
- Ausbreitung des Coronavirus: Was die Branche jetzt wissen muss
- Kurzarbeit – diese neue Regelungen sind 2021 zu beachten
- Einführung einer Impfpflicht von Beschäftigten durch Arbeitgeber?
- Anspruch aus der Betriebsschließungsversicherung trotz „bayerischer Lösung”?
- Coronabedingte Freistellung von Rundfunkbeiträgen
- Miete und Corona: Wann und wie ist Minderung der Gewerbemiete möglich?
- Bußgeld bei falschen Gäste-Daten: Was Gastronomen jetzt wissen müssen
- Corona-Hilfen und das Beihilferecht: Es hakt an verschiedenen Ecken
- Vorbereitung auf den Restart 202
- Artikelserie: Betriebsoptimierung mit Deckungsbeitragskalkulation, Speisekartenoptimierung, effizientem Mitarbeitereinsatz und kennzahlengetriebener Analyse
- Lieferdienst und Außer-Haus-Verkauf starten als Alternative in der Corona-Krise
- Digitalisierung? Ja, aber richtig! Von Gästedaten, Kundenbindung bis Überbrückungshilfe
- Gästedaten-Erfassung: Ein Appell an die Vernunft von Gastronom und Gast