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Corona-Update für das Gastgewerbe: Diskussion um 2G und 3G, Betrug bei Corona-Soforthilfen

Aktuelle Übersicht mit den Corona-Verordnungen in den Bundesländern +++ Infokarte zeigt Übernachtungszuwächse und -verluste +++ Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert +++ Neue DEHOGA-Umfrage zur Lage der Branche +++ Hoher Schaden durch Betrug bei Corona-Hilfen +++ DEHOGA Bayern begrüßt neue Corona-Regelungen +++
Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, Unsplash
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Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe: Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. dehoga-corona.de

Corona-Dashboard: Das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Institut informiert tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen auf Ebene der Länder und der Landkreise. Seit über drei Wochen steigt die 7-Tage-Inzidenz jeden Tag wieder an. Zudem finden Sie auf dem RKI-Dashboard auch eine Liste der Risikogebiete. > zum RKI-Dashboard

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. > bmas.de

Update dwif-Corona-Kompass – Infokarte zeigt Übernachtungszuwächse und -verluste nach Destinationen: Die Halbjahresergebnisse 2021 der amtlichen Übernachtungsstatistik liegen vor und zeigen ganz deutlich die unterschiedliche Betroffenheit und die heterogenen Öffnungsstrategien der Bundesländer. Bei den teils hohen Zuwächsen im Übernachtungstourismus darf jedoch nicht vergessen werden, dass es sich vielerorts eher um einen Aufholprozess der Verluste aus dem ebenfalls Covid-geprägten Vorjahr handelt. Das Niveau 2021 liegt – mit wenigen Ausnahmen – noch deutlich unter einem Normaljahr. Das aktuelle Update des dwif-Corona-Kompass fasst die Entwicklung in einer Infokarte zusammen.

Neue DEHOGA-Umfrage: Der DEHOGA bittet das Gastgewerbe um Teilnahme an einer Branchen-Umfrage. Neben den bewährten Fragen zur wirtschaftlichen Situation und zum Stand der Coronahilfen geht es dieses Mal unter anderem um Fragen rund um 2G und 3G. Wie ist Ihre Einstellung zu diesen Zugangsregelungen? Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen mit den geltenden 3G-Regelungen? Und unter welchen Voraussetzungen – wenn überhaupt – könnten Sie sich vorstellen 2G in Ihrem Betrieb einzuführen? Wir würden uns freuen, wenn Sie diese und weitere Fragen bis zum 5. September 2021 beantworten. Die Antworten werden wie immer vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiterverarbeitet. > zur Umfrage

DEHOGA zur Diskussion um 3G und 2G: In Bezug auf die 3G-Regelung ergeben sich viele Fragen und öffentliche Diskussionen. Die zusätzliche 2G-Option (wie in Hamburg) führt zu weiteren Unsicherheiten und Klärungsbedarf – in der Branche genauso wie in der Öffentlichkeit. Hierzu eine erste Einordnung seitens des DEHOGA Bundesverband: „3G ist besser als geschlossen.“ Das Wichtigste ist, dass unsere Betriebe dauerhaft geöffnet bleiben und Planungssicherheit haben. Unsere Betriebe wie unsere Beschäftigten brauchen dringend Perspektiven für eine sichere Zukunft. Fakt ist aber auch: Die seit 23. August bundesweit geltende 3G-Regelung bedeutet Mehraufwand und auch Umsatzeinbußen. Gäste müssen sich testen lassen. Das steht spontanen Besuchen in unseren Betrieben entgegen. Die Betriebe wiederum sind verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren. Höhere Hürden für den Besuch gehen mit dem Risiko einher, Gäste zu verlieren und damit Umsatzeinbußen hinnehmen zu müssen. Das steht insbesondere für die Clubs und Diskotheken in den Bundesländern NRW, Hessen und BW zu befürchten, wo als Test ein PCR-Test vorgeschrieben ist. Und dennoch: Die 3G-Regel ist trotz Aufwand definitiv besser, als wieder geschlossen zu werden. Die Reaktionen auf das neue 2G-Optionsmodell in Hamburg sind in der Branche sehr unterschiedlich und oftmals abhängig vom Betriebstyp. Betriebe, die auf Gäste ausgerichtet sind, von denen eine relevante Anzahl geimpft ist, stehen der 2G-Regelung offener gegenüber als Betriebe, die insbesondere jüngere Gäste ansprechen. Eine Vielzahl von Rechtsfragen ist noch offen, hier müssen wir den konkreten Verordnungstext abwarten. Der liegt noch nicht vor. Bei aller öffentlichen Kritik am 2G-Modell ist es jedoch konsequent, mit der Einführung der 2G-Regelung in Hamburg im Gegenzug Auflagen wie zum Beispiel das Abstandsgebot zu streichen. Auch das Bundesland Baden-Württemberg hatte mit der Einführung der 3G-Regelung Auflagen gestrichen oder reduziert. Im Übrigen ist es Hoteliers und Gastronomen im Rahmen der Vertragsfreiheit und ihres Hausrechts schon heute unbenommen, ihre Betriebe nur für Geimpfte und Getestete zu öffnen. Allerdings sind das bisher Einzelfälle. Es bleibt zudem noch abzuwarten, inwiefern und mit welchen Folgen die angekündigte Abkehr vom Inzidenzwert Eingang in jeweiligen Verordnungstexte der Länder findet.

DEHOGA Bayern begrüßt Planungssicherheit durch Kabinettsbeschluss: Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidungen des Bayerischen Ministerrates zum Beibehalt von 3G als Basis, dem Entfall der allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie der coronabedingten Sperrstunde und der Abkehr von der Orientierung an Inzidenzwerten: „Das schafft bei Gastgebern und Gästen nun endlich Planungssicherheit“, so DEHOGA Bayern- Präsidentin Angela Inselkammer. Auch die Lockerungen bei der Maskenpflicht seien ein vielleicht kleiner, aber wesentlicher Baustein zurück in Richtung Normalität, so Inselkammer. > zu den neuen Beschlüssen für Bayern

825.000 EUR Schaden durch Betrug bei Corona-Soforthilfen: Nur in Mecklenburg-Vorpommern entstand beim Betrug mit den Corona-Soforthilfen bislang ein Schaden von etwa 825.000 EUR. Dies teilte das Justizministerium mit. 384 Ermittlungsverfahren seien eingeleitet worden. > rnd.de

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