Bundesweiter Lockdown bis 07. März verlängert
Für die Gastronomie und Hotellerie fehlt es weiter an einer kalkulierbaren Restart-Perspektive. Bund und Länder haben beschlossen, den Lockdown bis zum 7. März zu verlängern (Download Beschluss). Friseure dürfen bereits ab dem 01. März öffnen. Die Details werden die Bundesländer wieder in eigenen Landesverordnungen regeln. Weitere Lockerungen sollen dann ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner hinzukommen. Darüber soll erst bei den nächsten Beratungen zwischen Bund und Ländern am 03. März 2021 entschieden werden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet
Antrag für die Überbrückungshilfe III ab sofort möglich – Verdopplung der Abschlagszahlung
Ab heute (10.02.2021) kann die Überbrückungshilfe III über das Portal der Bundesregierung beantragt werden. Erste Abschlagszahlungen soll es ab Montag (18.02.2021) geben. Es sollen „großzügigen Abschlagszahlungen“ mit bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate erfolgen. Es sei der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Die Überbrückungshilfe III wird für die Monate November 2020 bis Juni 2021 gewährt. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Der Antrag kann auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten werden bezuschusst. > mehr Details
„Tracing“ statt Reservierungs-Hotline: Berlins größter Touristiker bietet bundesweit Hilfe an
„Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult und können die Gesundheitsämter bundesweit bei ihrer wichtigen Arbeit der Kontaktnachverfolgung sinnvoll unterstützen“, so Oliver Winter, Gründer und CEO vom Hostelanbieter a&o. 25 Mitarbeiter aus Gruppenreservierung und Servicecenter stellt das Berliner Unternehmen ab sofort für das „Tracing“ zur Verfügung: „Top-geschult in Service und Organisation und technisch auf dem neuesten Stand – auch im Homeoffice.“ Gesundheitsämter, die an der Tracing-Hilfe durch a&o interessiert sind, wenden sich bitte telefonisch an die Service-Nummer 030 – 8094 75 030. Mit 39 Häusern in 23 Städten und acht Ländern ist a&o die größte Hostelkette Europas.
GEMA-Tarifveränderungen ab 2021 – Gutschriftenaktion läuft weiter
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, in der sich z.B. DEHOGA, HDE, EVVC, die kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände/Organisationen zusammengeschlossen haben, hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit verbundener, abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Betriebe bei der GEMA mit Nachdruck für eine Rückerstattung der i.d.R. bereits Anfang 2020 gezahlten GEMA-Gebühren eingesetzt. Die GEMA startete daraufhin im Herbst 2020 eine große Erstattungs- bzw. Gutschriftenaktion, an der sich bis zum heutigen Tage über 200.000 Musiknutzer beteiligt haben.
Auch für die in 2021 behördlich veranlassten Schließungszeiten können Verbandsmitglieder über das GEMA-Portal (www.gema.de/portal) weiterhin Erstattungen bzw. Gutschriften beantragen. Die von der GEMA im Dezember 2020 bzw. im Januar 2021 gegenüber geschlossenen Betrieben (Gastronomie, Hotels, Handel, Fitnessstudios etc.) für 2021 gestellten Rechnungen waren nach Auskunft der GEMA insofern systembedingt erforderlich, weil die GEMA erst nach Vorlage einer Rechnung z.B. eine Gutschrift für behördlich veranlasste Schließungszeiten ausstellen kann.
DEHOGA formuliert Leitlinien für den Re-Start des Gastgewerbes
Der DEHOGA Bundesverband hat eigene Leitlinien für den Re-Start in Hotellerie und Gastronomie entwickelt. Diese sollen die Erwartungen der Branche ausdrücken. Dazu gehört insbesondere, das Gastgewerbe in einem Stufenplan zu berücksichtigen. Der Politik in Bund und Ländern sind die Leitlinien zugesandt worden (> zu den Leitlinien). Auch der DEHOGA NRW hatte einen detaillierten Vorschlag zur schrittweisen Öffnung des Gastgewerbes formuliert.
IHK-Gesamtübersicht Coronahilfen
Die IHK für München und Oberbayern hat eine gute Gesamtübersicht der verfügbaren Corona-Hilfen erstellt: > zum Download
Übernachtungszahlen auf historischem Tief
Die Corona-Maßnahmen treffen das Gastgewerbe besonders hart. Der DEHOGA fordert die schnelle Auszahlung der Hilfen und einen Fahrplan zur Wiederöffnung der Hotels und Restaurants. Im vergangenen Jahr zählten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland nur 302,3 Millionen Übernachtungen, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch bekannt gab. Das sind 39,0 Prozent weniger als im Vorjahr.
Paper zum Hotelimmobilienmarkt 2021
Seit März 2020 ist die Hotelwelt nicht mehr so wie sie war. Was der Hotelimmobilienmarkt 2021 bereithält, hat mrp hotels in seinem aktuellen Paper „Hotelimmobilienmarkt 2021“ zusammengefasst.
Neue FAQs zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung
Aufgrund der weiterhin hohen SARS-CoV-2-Infektionszahlen hat die Bundesregierung per Verordnung weitere verschärfte Arbeitsschutzregelungen in Kraft gesetzt. Arbeitgeber, die in die Thematik vertieft eintauchen wollen bzw. müssen, kann dabei der ausführliche und aktualisierten FAQ-Katalog der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) helfen. Dieser beschäftigt sich beispielsweise mit Fragen zur Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken und Atemschutzmasken und mit der Angebotspflicht für das Arbeiten in der Wohnung der Beschäftigten.
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