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Sonnenschutz und Hitzefrei – gesetzliche Vorschriften und freiwillige Maßnahmen

Die letzten Wochen haben gezeigt, was Sommer heißt: Mit Temperaturen weit über 30 Grad haben sich Freibäder und Biergärten großer Beliebtheit erfreut und alle Urlauber glücklich gemacht. Hitzefrei wünscht sich jeder Arbeitnehmer, doch gibt es hier gesetzliche Regelungen und wie sieht die Situation in der Außengastronomie aus?
Sonnenschutz für Mitarbeiter – Hitzfrei und gesetzliche RegelungenBru-nO, Pixabay

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Muss der Arbeitgeber bei sehr hohen Temperaturen nach dem Arbeitsschutzgesetz hitzefrei geben?

Nein, der Arbeitsschutz empfiehlt für Innenräume nach Anhang 3.5 Abs.1 zu § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lediglich, für eine “gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur” zu sorgen. 26°C sind hier der empfohlene Richtwert, wird dieser überschritten, sollte für Sonnenschutz gesorgt werden, z.B.in Form von Sonnenschutz-Rollos. Steigen die Temperaturen auf über 30°C, muss der Arbeitgeber für zusätzliche Maßnahmen sorgen, z.B. Anpassung der Arbeitszeiten und die Bereitstellung von kühlen Getränken. Räume mit einer Innentemperatur von mehr als 35°C sind als Arbeitsräume nicht mehr geeignet, eine gesetzliche Verpflichtung für hitzefrei gibt es auch hier nicht. Allerdings muss dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, die Situation zu verändern, z.B. durch Schutzmaßnahmen oder Verlegung der Tätigkeit in einen anderen Raum.

Sonderregelungen gelten für alle Arbeitsplätze bei schwangeren, chronisch kranken und schwerbehinderten Mitarbeitern. Wird hier ein entsprechendes Attest vorgelegt, muss der Arbeitnehmer bei bestimmten Temperaturen von seinen Aufgaben entbunden werden.

Wie können Mitarbeiter der Außengastronomie vor zu hoher Sonneneinstrahlung geschützt werden?

Hier helfen einige leicht umsetzbare Strategien, um auch den Mitarbeitern im Freien die heißen Tage zu erleichtern:

Fixe Aufenthaltspunkte wie eine Bar oder eine stationäre Kasse im Außenbereich sollten überdacht sein, Sonnenschirme, Markisen und clevere Platzwahl bei der Positionierung sorgen für schattige Minuten. In der Mittagszeit, wenn die UV-Strahlung am intensivsten ist, helfen geteilte Schichten, damit die heißen Stunden gerecht aufgeteilt werden können. Wie auch bei Tätigkeiten im Innenbereich sollte besonders auf die Versorgung mit ausreichend Flüssigkeit hingewiesen werden. Sonnencreme sollte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und zum Ambiente der Lokalität passende Kopfbedeckungen mit Geschäftslogo-Branding sind nicht nur ein sicherer Sonnenschutz, sondern machen Mitarbeiter leicht erkennbar. 

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig auf die getroffenen Maßnahmen hinweisen und auch auf die Einhaltung der Empfehlungen, wie z.B. Sonnenschutz und Flüssigkeitsaufnahme, achten. 

Kleiderordnung – sollten die Vorschriften im Hochsommer gelockert werden?

Die Berufsbekleidung in den gastgewerblichen Berufen ist vielfältig, hier muss von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz entschieden werden. Während in der Küche die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften auch bei hohen Temperaturen eingehalten werden müssen, können im Service langärmelige Blusen und Hemden durch die Kurzarm-Variante ersetzt werden. Am Empfang eines 5-Sterne-Hauses wird die Anzugspflicht sicher ernster genommen als im Biergarten, wo unter dem Vorbinder auch mal die kurzen Shorts hervorlugen. Für Mitarbeiter in der Außengastronomie macht es Sinn, Kleidung mit UV-Schutz anzuschaffen. Immer gilt: Schutzkleidung ist Pflicht und mögliche Lockerungen der Bekleidungsvorschriften sollten schriftlich festgelegt sein. Je nach Unternehmensgröße ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Dieser kann mit möglichen Verbesserungsvorschlägen an den Arbeitgeber herantreten.

Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber bei hohen Temperaturen treffen?

Bereits bei Temperaturen ab 26°C sind erste Vorkehrungen zu treffen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen. So sollte der Arbeitgeber durch Lüften, kühle Getränke, zusätzliche Pausen oder, sofern möglich, Arbeitszeitverschiebung für ein angenehmeres Arbeitsklima sorgen. Technische Maßnahmen wie Ventilatoren, Jalousien oder eine Klimaanlage sind eine sinnvolle Investition, die sich auch in den Folgejahren einsetzen lassen. 

Gibt es Konsequenzen für den Arbeitgeber, wenn er die Vorgaben nicht einhält

Die Arbeitsstättenregel ASR 3.5 ist weder ein Gesetz noch eine Verordnung, aber der Arbeitgeber sollte sich trotzdem an die empfohlenen Vorgaben halten. Kann nachgewiesen werden, dass keine Maßnahmen zur Linderung der Hitze oder Vorsorge getroffen wurden und dadurch die Gesundheit der Mitarbeiter wissentlich riskiert wurde, sind nach §26 ArbSchG Geldstrafen oder auch Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich. Beschränkt sich der Vorwurf auf eine Ordnungswidrigkeit, können trotzdem bis zu 500 Euro fällig werden. Somit handeln Arbeitgeber nicht nur im Interesse der Mitarbeiter, wenn sie bei hohen Temperaturen zügig für Abkühlung sorgen.

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