Inhaltsverzeichnis
- Übersicht Ratgeber Kassensysteme
- Kassenfinder
- Vorschriften und Gesetze für Kassensysteme
- Seit dem 1- Juli gilt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
- Neues Gesetz tritt in Kraft: Registrierkassen müssen Finanzamt gemeldet werden
- Keine Fristverlängerung für manipulationssichere Kassensysteme
- Anforderungen an Verfahrensdokumentation zur Kasse
- Häufige Fragen zur digitalen Kassenführung
- Das passende Kassensystem für jeden Betriebstyp
- Funktionen für die Zukunft: Trends und Visionen
- Kassensystem zwischen Bondrucker und Lieferdienst-App: wie den Spagat meistern?
- Smarte Payment-Lösungen für die Gastronomie
- Schneller, sicherer, smarter: Wie Mobile Payment den Service neu definiert
- Gastronomie neu gedacht: Mit smarten Mobile-Payment-Lösungen in die digitale Zukunft
- Die Zukunft des bargeldlosen Bezahlens
- Innovatives Self-Ordering via Messenger-Chatbot
- Best Practices – für mehr Realität
- Ergebnisorientiertes Händlerleasing: So punkten Kassensystemhändler bei Gastro-Kunden!
- Ein Gewinn für jedes Gastro-Team: Tom, der smarte, neue Mitarbeiter!
- gastronovi auf der Internorga 2025: Deckungsbeitragskalkulation, bargeldloses Bezahlen, Self-Ordering und Küchenmonitor im Fokus
- Jahresabschluss – gastronovi automatisiert Buchhaltung
- Neue Studie belegt: Kartenzahlung sorgt für höhere Umsätze und mehr Trinkgeld
- Branchenverzeichnis Kassensysteme
Für viele Gäste in Gastronomiebetrieben oder Kunden in Bäckereien begann das neue Jahr mit einem Zwang: Ob gewollt oder nicht, der Kassenbon für die Frühstücksbrötchen oder den Neujahrsbrunch wurde ausgedruckt und mitgegeben – willkommen im Jahr 2020 mit der in Kraft getretenen Bonausgabepflicht. Der Grundgedanke ist wichtig und richtig: Jede Transaktion muss unwiderruflich dokumentiert werden, die Abgabe von Waren und Dienstleistungen ohne Beleg ist nicht zulässig. Aber ist es wirklich nötig, den Bon in Papierform auszugeben?
Der Bund der Steuerzahler sagt nein und bietet neben dem elektronischen Versand, zum Beispiel per Mail, einen potenziellen Lösungsansatz. Es gibt im Gesetz eine Härtefallklausel, die auf Bestreben des Bunds der Steuerzahler aufgenommen wurde:
Härtefallklausel:
Werden Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft (sog. Laufkundschaft), kann beim Finanzamt der Verzicht auf die Belegausgabepflicht beantragt werden. Voraussetzung: Die Bonausgabe erscheint für den betroffenen Unternehmer nicht zumutbar.
Das Finanzamt ist befugt, ist Einzelfällen individuell zu entscheiden und gegebenfalls die Belegausgabepflicht auszusetzen, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht. Wird dem Antrag stattgegeben, zum Beispiel bei einer Bäckerei mit Laufkundschaft oder einem Getränkestand bei einer Großveranstaltung, muss der Bon trotzdem ausgegeben werden, wenn der Kunde dies wünscht.
Achtung: Die durch die Belegausgabepflicht entstehenden Kosten stellen allein keine Unzumutbarkeit dar!
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. stellt einen Musterbrief zur Verfügung, der hier kostenlos herunterladen werden kann.
Kassensystem Finder
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- Seit dem 1- Juli gilt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
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