- Ratgeber zur Datenschutzgrundverordnung in der Gastronomie und Hotellerie
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Aktuelle Themen aus der Praxis
- Data Privacy Framework – das neue Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA
- Chaos vorprogrammiert: Neues Gesetz zur Verwaltung der digitalen AU
- Aufgepasst bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems – hohe Bußgelder bei Gesetzesverstößen seit dem 2. Juli 2023
- Lösch- kontra Aufbewahrungspflicht – so sollte zu Jahresbeginn gehandelt werden
- Bundesweiter Warntag: Mitteilungen auf alle Smartphones – welche Rolle spielt der Datenschutz?
- Wie reagieren bei einer Abmahnung wegen Nutzung von Google Fonts?
- Datenschutzpanne im Unternehmen – jetzt richtig handeln
- Neue Abmahnwelle gegen Cookie-Banner
- Datenschutzkonformes Offboarding
- Tracking von Fahrzeugen – Was ist erlaubt?
- Datenschutzkonforme Tischreservierungen
- Cookie Banner auf Webseiten
- 525.000 Euro Bußgeld wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Datenschutz im Gastgewerbe
- Datenschutz in der Ferienzeit – was Arbeitgeber:innen und Beschäftigte wissen sollten
- Abmahnung vermeiden: 10 Maßnahmen für den Datenschutz am Arbeitsplatz
- Hinweisgeberschutzgesetz, Nachweisdokumentation, Datenschutz – wie digitale Lösungen in Personalabteilungen die Arbeit erleichtern
- Wiedereingliederung im Unternehmen – wo greift der Datenschutz?
- Arbeitszeiterfassung im Unternehmen – Datenschutz auch hier im Fokus
- Die sechs häufigsten Datenschutzfehler in Unternehmen
- Probleme bei der Umsetzung im Gastgewerbe
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
- Fehlerquellen beim Datenschutz in Gastronomie und Hotellerie
- Die Umsetzung der DSGVO im Gastgewerbe – 8 Schritte, mit denen Sie optimal vorbereitet sind
- Zusammenarbeit mit Drittanbietern, Nutzung von Tools
- Videoüberwachung
- FAQ rund um die DSGVO
Als Fehlerquellen bezüglich des Datenschutzes zeigen sich sehr häufig Unerfahrenheit und/oder Sorglosigkeit der Mitarbeiter. Um das Haftungsrisiko für den Verantwortlichen zu verringen, sollten die im folgenden benannten Fehlerquellen überprüft werden.
1. Mitnahme von Firmenunterlagen ins Homeoffice
Oft werden Firmenunterlagen mit nach Hause genommen, um diese dann noch weiter zu bearbeiten. In der Regel sind diese Dokumente nicht ausreichend vor dem Zugriff weiterer Mitbewohner geschützt.
2. Nutzung privater Geräte am Arbeitsplatz
Zur Erledigung von Privatangelegenheiten kommen nicht selten private Handys, USB-Speicher (Sticks), CD-ROM´s, externe Festplatten, etc. zum Einsatz. Sind solche Geräte mit Spysoftware infiziert, stellen sie eine hohes Risiko für die Sicherheit der personenbezogenen Daten im Betrieb dar.
3. Private Nutzung von Firmengeräten
Die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Smartphones, Tablets, Laptops, etc. werden nicht selten auch für private Zwecke genutzt. Hierdurch ist die Gefahr des Datenzugriffs durch unbefugte Dritte, insbesondere bei Verlust oder Diebstahl, besonders hoch.
4. Nutzung des privaten, unverschlüsselten E-Mail-Accounts
Betriebliche Dokumente mit personenbezogenen Daten werden aus Bequemlichkeitsgründen über private E-Mail-Adressen versandt. Dieser Datentransfer ist meistens unverschlüsselt und hochgradig riskant.
5. Das Mitarbeiter-Passwort
Geburts- oder Hochzeitstage, einfache Zahlenfolgen oder das Autokennzeichen sind noch immer beliebte Passwörter. Obwohl den Geschäftsführern das Risiko bewusst ist, werden Fehlerquellen noch häufig ignoriert.
- Es gibt keine eigenen Mitarbeiter-Accounts (Account-Sharing)
- Es werden keine Passwortvorgaben wie z.B. Mindestanzahl für Zeichen, Sonderzeichen, mit Groß- und Kleinschreibung verlangt
- Das Passwort bleibt jahrelang unverändert
- Ein Post-it mit dem Passwort klebt am Bildschirm
- Passwortnotiz liegt unter der Schreibtischunterlage
6. Auskunftserteilung an unberechtigte Dritte
Personenbezogene Daten werden per Post, Mail oder Telefon an Unberechtigte übermittelt.
7. Fehlende Clean-Desk-Policy
Schriftverkehr, Notizen, Verträge, USB-Sticks und alle anderen Medien mit personenbezogenen Daten oder Zugriffscodes auf dieselben werden für Kollegen frei zugänglich am Arbeitsplatz aufbewahrt.
8. Zutrittsmöglichkeit für Unbefugte durch Fahrlässigkeit
Betriebsfremde Personen werden ohne Kontrolle oder Begleitung in die Geschäfts- und somit in die Büroräume gelassen. Auch unverschlossene Büro- oder Serverräume sowie geöffnete Rettungstüren bieten ein zusätzliches Risiko. Wer kopierte Unterlagen im Gerät vergisst oder Ausdrucke nicht aus dem Drucker entfernt, verstösst ebenfalls gegen die Regularien der DSGVO.
9. Unwissenheit in Sachen Datenschutzrecht
Fehlende kontinuierliche Mitarbeiterschulung und -kontrolle bezüglich der DSGVO und somit eine Sensibilisierung für den Datenschutz.
10. Verschweigen von Verstößen gegen den Datenschutz
Wird der Melde- und Informationspflicht bei Verstößen gegen die DSGVO nicht nachgekommen, beispielsweise weil ein Mitarbeiter Unannehmlichkeiten vermeiden will, entsteht eine hohes Schadensrisiko für den Verantwortlichen, das Unternehmen und den oder die Betroffenen.
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