Suche
Anzeige

Für welche Unternehmen gelten die Datenschutzgesetze?

Nach der DSGVO und dem BDSG sind alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
DSGVO und BDSG betreffen alle Betriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten.JanBaby, Pixabay

Verarbeitung bedeutet jede Aktivität, die in Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten ausgeführt wird. Hierbei ist unerheblich, ob diese automatisiert sind oder nicht.

Hierzu zählen unter anderem das

  • Sammeln
  • Aufzeichnen
  • Sichten
  • Ordnen
  • Speichern
  • Verändern
  • Nutzen
  • Veröffentlichen
  • Übermitteln
  • Löschen

dieser Daten.

Zu den personenbezogenen Daten zählen zum Beispiel:

  • Name und Anschrift
  • persönliche Identifikationsnummer
  • E-Mail-Account
  • Rufnummern
  • Bilder/Fotos einer Person
  • Bilder von mehreren Personen, mit individuellen Identifizierungsmerkmalen
  • Positionsdaten, z.B. GPS-Kontrolle bei Mietwagen, Car-Sharing, etc.
  • sonstige Bewegungsprofile durch Schlüsselkarten
  • E-Mail-Adressen
  • Zahlungsbelege
  • Videoüberwachung
[cs_gb id=11835]

Weitere Artikel zum Thema

Elisa Ventur, Unsplash
Auch bei aller Vorsicht kann es passieren, dass zu schützende Daten in die falschen Hände gelangen oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Fehler unterlaufen ist. Wichtig ist hier, einen kühlen Kopf zu bewahren und[...]
Melpomenem, iStockphoto
Die Unternehmen in der Branche verarbeiten mit fortschreitender Digitalisierung des Betriebes eine Vielzahl personenbezogener Daten. Hieraus ergeben sich für die Geschäftsführung der Unternehmen persönliche Haftungsrisiken von Geldbußen bis zu Haftstrafen. Zur Minimierung des Unternehmensrisikos geben[...]
PeopleImages, iStockphoto
Daten gelten als das Öl des 21. Jahrhundert. Daher sollten vor allem Hotels die bereits vorhandenen Gästedaten effizienter verwerten und Wege finden, immer mehr Daten zu erhalten. Und zwar freiwillig und mit voller Kontrolle der[...]
Firmbee.com, Unsplash
Die eigene Webseite soll vor allem eines: Kunden und Gäste informieren und vom eigenen Betrieb überzeugen. Doch gibt es einige Aspekte beim Handling der Internetseite zu beachten, um nicht Empfänger eines Mahnschreibens zu werden. In[...]
Cookie-Banner richtig einsetzenfaithiecannoise, iStockphoto
Das Urteil des Bundesgerichtshofs von Mai 2020 ist eindeutig: Website-Betreiber müssen die aktive Zustimmung von Internetnutzern einholen, bevor nicht notwendige Cookies verwendet werden dürfen. Der bloße Hinweis auf den Einsatz von Cookies genügt in vielen[...]