Suche

Bonpflicht: Musterschreiben für Befreiung 

Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Betriebe, die über eine elektronische Registrierkasse verfügen, für jeden Buchungsvorgang einen Beleg an den Gast oder Käufer ausgeben – ganz gleich, ob erwünscht oder nicht. Um die Unmengen an Papieraufwendung zu vermeiden und nicht erwünschte Bons einzusparen, kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht eingereicht werden. Doch was muss beachtet werden und wie kann der Gastronom oder Hotelier das Anschreiben formulieren?
cyano66 | iStockphoto
Anzeige

Inhaltsverzeichnis

Für viele Gäste in Gastronomiebetrieben oder Kunden in Bäckereien begann das neue Jahr mit einem Zwang: Ob gewollt oder nicht, der Kassenbon für die Frühstücksbrötchen oder den Neujahrsbrunch wurde ausgedruckt und mitgegeben – willkommen im Jahr 2020 mit der in Kraft getretenen Bonausgabepflicht. Der Grundgedanke ist wichtig und richtig: Jede Transaktion muss unwiderruflich dokumentiert werden, die Abgabe von Waren und Dienstleistungen ohne Beleg ist nicht zulässig. Aber ist es wirklich nötig, den Bon in Papierform auszugeben?

Der Bund der Steuerzahler sagt nein und bietet neben dem elektronischen Versand, zum Beispiel per Mail, einen potenziellen Lösungsansatz. Es gibt im Gesetz eine Härtefallklausel, die auf Bestreben des Bunds der Steuerzahler aufgenommen wurde:

Härtefallklausel:
Werden Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft (sog. Laufkundschaft), kann beim Finanzamt der Verzicht auf die Belegausgabepflicht beantragt werden. Voraussetzung: Die Bonausgabe erscheint für den betroffenen Unternehmer nicht zumutbar. 

Das Finanzamt ist befugt, ist Einzelfällen individuell zu entscheiden und gegebenfalls die Belegausgabepflicht auszusetzen, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht. Wird dem Antrag stattgegeben, zum Beispiel bei einer Bäckerei mit Laufkundschaft oder einem Getränkestand bei einer Großveranstaltung, muss der Bon trotzdem ausgegeben werden, wenn der Kunde dies wünscht.

Achtung: Die durch die Belegausgabepflicht entstehenden Kosten stellen allein keine Unzumutbarkeit dar!

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. stellt einen Musterbrief zur Verfügung, der hier kostenlos herunterladen werden kann. 

Kassensystem Finder

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Kassensystem Finder starten

Inhaltsverzeichnis

Weitere Artikel zum Thema

Neue EU-Richtlinie zur Trinkwasserverordnungkaticaj | Pixabay
Europa ist bei der Trinkwasserqualität schon sehr weit, will mit einer neuen Trinkwasser-Richtlinie aber noch einen Schritt weiterkommen. Ganz nebenbei soll europaweit geregelt werden, dass Trinkwasser in der Gastronomie kostenlos angeboten werden muss.[...]
Planday
Die aktuelle Zeit ist für jeden Gastronomen hart. Trotzdem gilt es, sie bestmöglich zu nutzen, und den Betrieb so aufzustellen, dass mit neuer Energie ins Jahr 2021 gestartet werden kann. Ein wichtiger Bestandteil davon ist[...]
Bomito
Im alten Stadthaus von Düsseldorf, mitten in der bekannten Düsseldorfer Altstadt, liegt die Brasserie Stadthaus. Hier werden mit Stil und ohne Chichi französische Kost und Weine der klassischen Art serviert. Damit für das Inhaber-Trio Barbara[...]
Who_I_am, iStockphoto
Peter Pane
Die Gastronomie steht vor großen Herausforderungen. Personalmangel und immer neue Wünsche von Gästen in Richtung Nachhaltigkeit, die adressiert werden wollen. Ein Vorreiter, der sich diesen Herausforderungen in einem sich rasant verändernden Markt mutig stellt, ist[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.