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TÜV Süd gibt Handlungsempfehlungen für Hygiene-Standards

Viele Gastronomen fragen sich, welche hygienischen Maßnahmen wohl im Hinblick auf die Coronakrise und die damit verbundenen, vorübergehenden Schließungen nötig sind, um den sensiblen Hygiene-Standards der Branche weiterhin gerecht zu werden. Mehr denn je gilt es nun, ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten, bevor die Betriebe nach der Krise wieder geöffnet werden können. Doch wie genau können Gastronomen jetzt vom Service-Angebot des TÜV Süd profitieren und welche Listen sind aktuell bereits abrufbar?

geralt | Pixabay

Das Food Safety Institute des TÜV Süd möchte Gastronomen in der aktuellen Krise bestmöglich unterstützen: Es stellt Online-Checklisten zum Download zur Verfügung, die sich nach den jeweiligen Phasen der Krise und ihren entsprechenden Anforderungen richten. Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen können schnell und effektiv alle hygienisch relevanten Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich für eine Wiedereröffnung gewappnet zu sein. Fünf Checklisten sind bereits online und stehen zum Download bereit:

  1. Hygienesicherung bei vorübergehender Außerbetriebnahme oder Stilllegung
    Klar und strukturiert kann der Gastronom mit der Checkliste zahlreiche Punkte abhaken, die vor der Stillegung zu beachten sind. Es geht hier nicht nur um die Kommunikation mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden, sondern auch um Kontrollbegehungen während der vorübergehenden Schließung, die Information der Behörden über die Erreichbarkeit und die Anpassung des digitalen Hygienemanagements.
     
  2. Hygienesicherung während der Außerbetriebnahme oder Stilllegung

    In dieser Checkliste geht es um die To-Dos während der Stilllegung, aufgeteilt in die Bereiche Organisation und operative Maßnahmen. So sollten Wasserleitungen regelmäßig gespült und alle Räumlichkeiten regelmäßig geprüft werden, um unangenehmen Gerüchen oder auftretenden Wasseransammlungen umgehend auf den Grund gehen zu können. 
     

  3. Planung hygienesichernder Maßnahmen für die Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung

    Wenn die Betriebe wieder öffnen dürfen, gibt es in kurzer Zeit zahlreiche Aspekte zu beachten, die in dieser Liste übersichtlich zum Abhaken aufgeführt werden. So müssen neben den Kunden auch die Lieferanten rechtzeitig informiert werden, damit Bestellung und Belieferung wieder anlaufen können. Das Personal muss informiert und ggf. mit neuen Hygienemaßnahmen vertraut gemacht werden. Alle technischen Geräte sollten überprüft und das eHACCP angepasst werden.
     

  4. Krisenbewältigung und Maßnahmen zur Hygienesicherung im Zuge der Corona-Krise
     
  5. Hygienesicherung im Außer-Haus-Verkauf bei Einschränkungen wegen erhöhter Infektionsgefahr

Mithilfe der Checklisten kann die Branche Hygienerisiken vermeiden, die durch unterlassene Vorsichtsmaßnahmen, sowie mangelnde Reinigung und Desinfektion während der Betriebspause in kurzer Zeit entstehen und die Wiederinbetriebnahme erschweren oder gar verhindern können.

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Interessierte Gastronomen können sich die Listen kostenlos auf der Website des TÜV Süd herunterladen.

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