Alle Inhalte zu Kassensystemen im Überblick
- Übersicht Ratgeber Kassensysteme
- Kassenfinder
- Vorschriften und Gesetze für Kassensysteme
- Neues Gesetz tritt in Kraft: Registrierkassen müssen Finanzamt gemeldet werden
- TSE Übergangsregelung endet am 31.12.2022
- Fit für die Kassenprüfung mit dem KassenSichV-Führerschein
- Die Meldepflicht zu elektronischen Kassensystemen verzögert sich weiter
- Keine Fristverlängerung für manipulationssichere Kassensysteme
- Kassensysteme: Wann kommt die neue Kassensicherungsverordnung?
- Gut beraten: Das rechtskonforme Kassensystem
- Anforderungen an Verfahrensdokumentation zur Kasse
- Häufige Fragen zur digitalen Kassenführung
- TSE – Varianten und Module im Überblick
- Kassen-Nachschau
- Das passende Kassensystem für jeden Betriebstyp
- Funktionen für die Zukunft: Trends und Visionen
- Kassensystem zwischen Bondrucker und Lieferdienst-App: wie den Spagat meistern?
- Amadeus360 startet in die Außengastro-Saison mit neuem digitalen Erlebnis für den Gast
- Die Zukunft des bargeldlosen Bezahlens
- Lösungen für bargeldloses Bezahlen
- Innovatives Self-Ordering via Messenger-Chatbot
- Gästemappe und Kasse digital verknüpft
- Entspanntes Personal und zufriedene Gäste dank Online-Bestellung
- Gastro-Bestellung wie bei Amazon
- Best Practices – für mehr Realität
- Jahresabschluss – gastronovi automatisiert Buchhaltung
- Erstes Kassensystem in Deutschland mit Roboter-Anbindung
- Marketing-Aktivitäten für Gastronomie mit All-In-One-Software steuern
- gastronovi bindet zahlreiche Lieferplattformen an Kassensystem an
- Neue Studie belegt: Kartenzahlung sorgt für höhere Umsätze und mehr Trinkgeld
- Systemgastronomie – Ganzheitliche Technik im großzügigen Stil
- Küchenmonitoring für smarte Arbeitsabläufe
- Branchenverzeichnis Kassensysteme
Grundlage für die heutige Kassenführung ist das Gesetz zum Schutz der digitalen Grundaufzeichnungen. Demnach müssen seit 1.1.2017 Unterlagen, welche mittels elektronischer Registrierkassen erstellt worden sind, für die Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 2 AO).
Ferner gilt eine Einzelaufzeichnungspflicht, wonach aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen, einzeln festzuhalten sowie aufzuzeichnen und aufzubewahren sind, so dass sich die einzelnen Geschäftsvorfälle von Beginn an verfolgen lassen.
Seit dem 1.1.2018 gibt es mit der Kassennachschau (§ 146b AO) ein neues Rechtsinstitut. Damit können zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Allein dieser Regelungsgehalt eröffnet den Finanzbehörden ein sehr weites Prüfungsfeld.
Verfahrensdokumentation nötig
Im dazu ergangenen Anwendungserlass wird ausgeführt, dass auf Anforderung des Amtsträgers die Verfahrensdokumentation zum eingesetzten Aufzeichnungssystem einschließlich der Informationen zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vorzulegen ist. D.h. es sind Bedienungsanleitungen, Programmieranleitungen und Datenerfassungsprotokolle sowie durchgeführte Programmänderungen vorzulegen. Es kann also grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Finanzämter im Rahmen der Kassen-Nachschau auch eine Verfahrensdokumentation fordern und entsprechend prüfen werden.
Was also ist eine Verfahrensdokumentation und wo ist diese rechtlich geregelt?
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Schreiben vom 14. November 2014 Vorgaben zur Betriebsprüfung gemacht. Da sich demnach die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des Datenverarbeitungs-Systems bezieht, muss dafür eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein. Auch Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungs-Verfahrens müssen vollständig und schlüssig ersichtlich sein. Der Umfang der im Einzelfall erforderlichen Dokumentation wird dadurch bestimmt, was zum Verständnis des Datenverarbeitungs-Verfahrens, der Bücher und Aufzeichnungen sowie der aufbewahrten Unterlagen notwendig ist.
Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und damit für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein. Sie beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess, z. B. bei elektronischen Dokumenten von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden und der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion.
Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus
- einer allgemeinen Beschreibung,
- einer Anwenderdokumentation,
- einer technischen Systemdokumentation und
- einer Betriebsdokumentation.
Und sie ist wichtig, denn der Bundesfinanzhof hat im Urteil (BFH vom 25.03.2015 – X R 20/13) in einem 5. Leitsatz geurteilt: „Bei einem programmierbaren Kassensystem stellt das Fehlen der aufbewahrungspflichtigen Betriebsanleitung sowie der Protokolle nachträglicher Programmänderungen einen formellen Mangel dar, dessen Bedeutung dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer Registrierkasse oder dem Fehlen von Kassenberichten bei einer offenen Ladenkasse gleichsteht und der daher grundsätzlich schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt.“
Insofern kann nur dringend dazu geraten werden, eine Verfahrensdokumentation, wo diese noch nicht vorhanden ist, zu erstellen und alle für eine Kasse nötigen Handbücher, Programmieranleitungen und Dokumentationen vorzuhalten und aufzubewahren.
Inhaltsverzeichnis
- Übersicht Ratgeber Kassensysteme
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- Vorschriften und Gesetze für Kassensysteme
- Neues Gesetz tritt in Kraft: Registrierkassen müssen Finanzamt gemeldet werden
- TSE Übergangsregelung endet am 31.12.2022
- Fit für die Kassenprüfung mit dem KassenSichV-Führerschein
- Die Meldepflicht zu elektronischen Kassensystemen verzögert sich weiter
- Keine Fristverlängerung für manipulationssichere Kassensysteme
- Kassensysteme: Wann kommt die neue Kassensicherungsverordnung?
- Gut beraten: Das rechtskonforme Kassensystem
- Anforderungen an Verfahrensdokumentation zur Kasse
- Häufige Fragen zur digitalen Kassenführung
- TSE – Varianten und Module im Überblick
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- Amadeus360 startet in die Außengastro-Saison mit neuem digitalen Erlebnis für den Gast
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- Erstes Kassensystem in Deutschland mit Roboter-Anbindung
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- gastronovi bindet zahlreiche Lieferplattformen an Kassensystem an
- Neue Studie belegt: Kartenzahlung sorgt für höhere Umsätze und mehr Trinkgeld
- Systemgastronomie – Ganzheitliche Technik im großzügigen Stil
- Küchenmonitoring für smarte Arbeitsabläufe
- Branchenverzeichnis Kassensysteme