Suche

Belegausgabepflicht für Kassen ab 2020

Ab 2020 gilt die Belegausgabepflicht für Kassensysteme nach der neuen Kassensicherungsverordnung. Demnach müssen Gastronomen und Hoteliers zu allen Geschäftsvorgängen ihren Kunden die Belege aushändigen. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass bei einem Verstoß gegen diese Belegausgabepflicht keine Bußgelder drohen, und die Befreiungsmöglichkeiten näher ausgeführt. Wann können Steuerpflichtige eine solche Befreiung im Einzelfall erwirken, wie ist die Belegpflicht generell geregelt und in welcher Form sind die Belege auszustellen?

Mikhail Rudenko | iStockphoto

Was bedeutet Belegpflicht beziehungsweise Belegausgabepflicht?

Mit 1. Januar 2020 tritt die sogenannte Belegausgabepflicht in Kraft. Demnach müssen Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorgänge mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfassen, für jeden dieser Transaktionen einen Beleg ausstellen und direkt im Anschluss an den Kunden ausgeben. Diese Belegpflicht, im Gesetz als Belegausgabepflicht bezeichnet, ist in § 146a Absatz 2 AO normiert. Sie verpflichtet den Kunden nicht dazu, den Beleg mitzunehmen. 

Was ist der gesetzliche Hintergrund?

Die Belegausgabepflicht ist Teil des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der neuen Kassensicherungsverordnung. Mit diesen Regelungen möchte der Gesetzgeber nachträgliche Stornierungen in den Kassensystemen eindämmen und Steuerhinterziehungen in bargeldintensiven Branchen verhindern. Damit wird es für Unternehmen ungleich schwieriger, dem Finanzamt Einnahmen zu verschweigen. 

Partner aus dem HORECA Scout

Kassensystem Finder

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich
Kassensystem Finder starten
Themen in diesem Artikel
Software und SystemeBelegKassensicherungsverordnungKassensysteme

Welche Angaben müssen ab 2020 auf dem Beleg stehen?

Die inhaltlichen Anforderungen an den Beleg ergeben sich aus § 6 Kassensicherungsverordnung. Demnach müssen ab 1. Januar 2020 diese Angaben auf dem Beleg stehen:

  • Name und Adresse des Unternehmens 
  • Datum, an dem der Beleg ausgestellt wurde
  • Zeitpunkt der Transaktion mit Beginn und Ende des Vorgangs
  • Menge der Waren und Dienstleistungen 
  • Umfang und Art der Leistung 
  • Transaktionsnummer 
  • Preis und Steuerbetrag; Gesamtsumme mit dem maßgeblichen Steuersatz
  • Seriennummer des Aufzeichnungssystems beziehungsweise Seriennummer des Sicherheitsmoduls 
Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeMarketing
Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Angaben müssen ohne maschinelle Unterstützung lesbar sein. Für die Belegpflicht ist der Begriff der Transaktion entscheidend. Nach deutschen Vorgaben startet eine Transaktion (= Vorgang) bereits dann, wenn das Unternehmen die Waren oder Dienstleistungen in das Kassensystem eingibt. Die Aufzeichnung der Transaktion muss bereits zu Beginn des Vorgangs erfolgen. Bei Bedarf kann der Unternehmer Transaktionen nachträglich stornieren und löschen. Auch diese Vorgänge sind von der Aufzeichnung erfasst.

Muss ein Beleg in Papierform ausgegeben werden?

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen nicht dazu, die Belege in Papierform auszugeben. Gemäß § 6 Satz 3 Kassensicherungsverordnung können die Unternehmen Belege in Papierform oder mit Zustimmung des Kunden auch elektronisch in Form eines standardisierten Datenformats ausgeben. Als elektronische Belege kommen beispielsweise PDF-Dateien in Betracht. Betriebe, die klassische Papierbelege nutzen, dürfen ab Januar 2020 nur mehr Kassenzettel ohne BPA-Beschichtung (Bisphenol A) verwenden. 

Für Unternehmer, die elektronische Belege bevorzugen, gibt es die Möglichkeit, digitale Kassenzettel in das Kassensystem zu implementieren. Sie können beispielsweise mit einer Software-Lösung und der App admin die Belege auf die Smartphones von Kunden senden. Dieses innovative Konzept für digitales Quittieren der A&G GmbH aus Bremen basiert auf einer Hard- und Software für die Kasse und einer Smartphone-App, die die Kunden auf den mobilen Endgeräten installieren können. Die Übertragung der Belege erfolgt per NFC-Schnittstelle. 

Update vom 28.11.2019:

Wann und wie gibt es eine Befreiungsmöglichkeit?

Der Gesetzgeber lässt Ausnahmen zu, die das zuständige Finanzamt genehmigen muss. Demnach können Unternehmer, die Waren an eine Vielzahl unbekannter Personen verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreit werden. Das Finanzamt kann diese Befreiung von der Belegausgabepflicht nicht nur genehmigen, sondern auch widerrufen. Ein möglicher Widerrufsgrund liegt vor, wenn das Unternehmen im Verdacht steht, die Kasse manipuliert zu haben.

Für Härtefälle lässt der Anwendungserlass zu § 146a AO eine Befreiung von der Belegausgabepflicht zu. Diese Befreiungsmöglichkeit beschränkt sich auf Fälle, in denen für den Steuerpflichtigen eine sachliche oder persönliche Härte zu bejahen ist. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, entscheiden die Finanzämter im jeweiligen Einzelfall direkt vor Ort. Diese Befreiungsmöglichkeit steht auch Dienstleistern offen.

Um eine solche Befreiung zu erwirken, müssen Betroffene einen Antrag beim Finanzamt stellen, das jeden einzelnen Sachverhalt prüfen muss. Sie erklären im Antrag, inwiefern eine sachliche oder persönliche Härte vorliegt. Die mit der Belegausgabepflicht verbundenen Kosten können für sich alleine keine sachliche Härte begründen. Allerdings hat beispielsweise eine Bäckerei, die unzählige Brötchen zu Kleinbeträgen verkauft, gute Argumente, sich auf einen Härtefall zu berufen.
 

Welche Strafen drohen, wenn Belege nicht ausgehändigt werden?

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 19. November 2019 auf seiner Website darauf hingewiesen, dass bei einem Verstoß gegen die Belegausgabepflicht keine Bußgelder drohen. Allerdings könnte die Verletzung dieser Verpflichtung als Indiz dafür angesehen werden, dass das betroffene Unternehmen seine Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt hat. Mit anderen Worten: Nur Gastronomen und Hoteliers, die sich sicher sind, dass sich bei einer allfälligen Betriebsprüfung keine Auffälligkeiten ergeben, könnten das Risiko eingehen, keine Belege auszudrucken und auszuhändigen.
 

Kassensystem Finder

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Kassensystem Finder starten

 

Inhaltsverzeichnis

Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

Online Birds
Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von[...]
Online Birds
DEHOGA Bundesverband
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten[...]
DEHOGA Bundesverband
BRITA
Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können[...]
BRITA
HotelFriend AG
Das HotelFriend Property Management System (PMS) zentralisiert alle Hotelprozesse auf einer einzigen Plattform. Von der Rezeption und Reservierungen bis hin zu Housekeeping, Mitarbeiteraufgaben und Backoffice-Operationen optimiert das PMS Arbeitsabläufe, reduziert manuelle Tätigkeiten und liefert Echtzeit-Einblicke.[...]
HotelFriend AG
HotelFriend AG
Online-Reisebüros sind heute der wichtigste Vertriebskanal für Hotels – doch wer mehrere Plattformen parallel bedient, kennt das Problem: Preise manuell pflegen, Verfügbarkeiten abgleichen, Überbuchungen vermeiden. Ein Channel Manager automatisiert genau diese Prozesse und sorgt dafür,[...]
HotelFriend AG
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.