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Gesundheitsschutz: Sonnenschutzmaßnahmen für Mitarbeiter

Der Gesundheitsschutz wurde seitens der Politik heiß diskutiert. Zu erhöhten Anforderungen für die Branche bezüglich des am Arbeitsplatz zu beachtenden Sonnenschutzes kam es letztlich nicht. Dennoch: Der Schutz der Service-Mitarbeiter, die in der Außengastronomie beschäftigt sind, bleibt für Arbeitgeber ein wichtiges Thema.
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Je nach Länge und Intensität der Sonneneinstrahlung, der die Mitarbeiter im Terrassengeschäft oder Biergarten im Einzelfall ausgesetzt sind, sollte der Arbeitgeber bestimmte, teils sehr weitreichende Vorsorgemaßnahmen durchführen müssen. So lautete in 2018 der Vorschlag des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfaMed). Das ist in der betrieblichen Praxis nur schwer durchführbar, kompliziert bei der Gefährdungsbeurteilung und mit Aufwand und Kosten für die Betriebe verbunden. Der Vorschlag sah vor, dass Mitarbeiter, die in den Monaten April bis September an mindestens 40 Prozent der Arbeitstage arbeitstäglich mindestens drei Stunden zwischen 10 und 15 Uhr besonders intensiver Belastung durch Sonne ausgesetzt sind, eine sogenannte Pflichtvorsorge erhalten müssen. Mitarbeitern, die in dieser Zeit für mindestens eine Stunde intensiver Strahlung ausgesetzt sind, müsste eine sogenannte Angebotsvorsorge angeboten werden.

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Keine strengeren Sonnenschutz Vorschriften

Die Schwelle zur Pflichtvorsorge wird wohl in den meisten gastronomischen Betrieben nicht erreicht, da sich die Mitarbeiter in der Regel nicht dauerhaft in der Sonne aufhalten. Allerdings wäre mit der Angebotsvorsorge eine weitere bürokratische Herausforderung auf die Betriebe zugekommen, denn sie müssten den Mitarbeitern das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge machen, das freiwillig genutzt werden kann. Dies tun erfahrungsgemäß nur wenige Arbeitnehmer. Die Schwierigkeit in der praktischen Umsetzung würde aber darin liegen, dass die Intensität der Sonnenbelastung in jedem Einzelfall zunächst einmal ermittelt werden müsste. Auch in Betrieben, deren Mitarbeiter sogar unterhalb der Schwelle der Angebotsvorsorge liegen, müsste dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden und die Möglichkeiten der Prävention (z.B. durch technische Maßnahmen wie Sonnenschirme oder organisatorische Maßnahmen wie Schichtorganisation) müssten im Einzelfall geprüft werden.

Um den Erlass einer entsprechenden Verordnung zu verhindern, hatte sich der DEHOGA Bundesverband in 2018 an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt, im Detail die praktischen Schwierigkeiten für die Außengastronomie dargestellt und den Minister aufgefordert, den Verordnungsentwurf nicht in der vorgeschlagenen Form zu erlassen. Bis jetzt bleibt der Branche weiteres Ungemach erspart. 

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Gefahren durch Sonneneinstrahlung für Mitarbeiter

Dennoch: Der Schutz der eigenen Mitarbeiter gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines jeden Arbeitgebers. Und die Belastung durch hohe Sonneneinstrahlung im Außenbereich ist ein ernstzunehmendes Thema, das verschiedene Risiken für die Mitarbeiter birgt:

  • Sonnenbrand
  • Hitzschlag und Sonnenstich
  • Reizung der Augen, z.B. Bindehautentzündung
  • auch chronische Erkrankungen sind bei dauerhafter Belastung möglich, wie Grauer Star, Formen von Hautkrebs und vorzeitige Hautalterung.
Themen in diesem Artikel
ArbeitsschutzAußengastronomieDEHOGA

Tipps zum Sonnenschutz für Mitarbeiter

Um solchen Risiken vorzubeugen, helfen schon wenige, leicht umsetzbare Maßnahmen:

  • In der Mittagszeit ist die UV-Strahlung am intensivsten. Planen Sie das Personal möglichst so ein, dass die Mittagsstunden gesplittet werden und ein Mitarbeiter nicht für mehrere Stunden ausschließlich im Freien arbeiten muss.
  • Den Mitarbeitern sollten im Außenbereich Überdachungen, Sonnenschirme oder Markisen zur Verfügung stehen. Muss sich ein Mitarbeiter viel an einer Bar oder an einem stationären Kassensystem im Freien aufhalten, so sollte dieses ausreichend beschattet sein.
  • Auch im Freien können sich Hitzestaus bilden. Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung in allen Arbeitsbereichen.
  • Stellen Sie den Mitarbeitern grundsätzlich ausreichend Getränke zur Verfügung.
  • Stellen Sie Sonnencreme für die Mitarbeiter bereit. Auch eine geeignete Kopfbedeckung schützt vor einem Sonnenstich. 
  • Und besonders wichtig: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter ausdrücklich auf die Risiken durch Sonneneinstrahlung und Ihre Bemühungen in Sachen Gesundheitsschutz hin. 

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