Der DEHOGA Bayern empfiehlt allen Gastronomen und Hoteliers, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Betriebe schließen mussten, einen Antrag auf die befristete Freistellung von der Beitragspflicht der Rundfunkgebühren zu stellen. Es kann zwar keine Gewährleistung für eine positive Antwort gegeben werden, da laut Antrag eine Freistellung nur möglich ist, wenn eine Betriebsstätte drei aufeinanderfolgende volle Kalendermonate stillgelegt wurde, doch aufgrund der besonderen Umstände sieht der DEHOGA Bayern berechtigte Erfolgschancen.
Um die Beantragung zu erleichtern und argumentativ zu untermauern, kann neben dem Formular der GEZ zur Beantragung der befristeten Freistellung von der Rundfunkgebühr auch ein entsprechendes Anschreiben an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio heruntergeladen werden.
Auch die GEMA hatte bereits aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen für den Zeitraum der Einschränkungen alle Monats- Quartals- und Jahresverträge auf Eis gelegt. Die Maßnahme gilt bereits seit dem 16. März, während der Dauer entfallen die GEMA-Vergütungen.
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