Suche

Steuerfreier Bonus für Mitarbeiter in der Coronakrise

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aufgrund der Coronakrise bis Jahresende 2020 Sonderleistungen bis 1.500 Euro zukommen lassen, ohne dass hierfür Steuern anfallen. Dies geschieht in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen. Das Bundesfinanzministerium hat diese steuerfreien Bonuszahlungen in einem Erlass vom 9. April 2020 geregelt. Welche Voraussetzungen sind für diesen steuerfreien Bonus zu erfüllen und gilt diese Steuerbefreiung für alle Arbeitnehmer?

mohamed_hassan | Pixabay

Was sind die Voraussetzungen für den Bonus?

Der steuerfreie Bonus ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Arbeitgeber erbringt aufgrund der Coronakrise Sachbezüge oder Zuschüsse bis zu einem Betrag von 1.500 Euro.
  • Diese steuerfreien Bonuszahlungen müssen im Zeitraum von 1. März bis 31. Dezember 2020 erfolgen.
  • Das Unternehmen leistet die Sonderzahlung als Zusatz zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt.
Partner aus dem HORECA Scout

Demnach scheidet die Steuerbefreiung bei vertraglich zugesichertem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ebenso aus wie bei Überstunden, die der Mitarbeiter in der Coronavirus-Krise erbracht hat. Letztere muss der Arbeitgeber als zusätzliches Arbeitsentgelt vergüten oder durch entlohnte Freizeit ausgleichen.

Für die steuerfreien Corona-Sonderzahlungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Arbeitnehmer können diese Zuschüsse oder Sachbezüge zusätzlich zu anderen Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen beanspruchen.

Gilt der steuerfreie Bonus für alle Arbeitnehmer?

Grundsätzlich ist der steuerfreie Bonus für Angehörige jener Branchen gedacht, die in dieser Krisenzeit systemrelevante Arbeiten ausführen. Das betrifft beispielsweise Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, in der Pflege und im Einzelhandel. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium den steuerfreien Bonus nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Demnach können auch Unternehmen in nicht systemrelevanten Branchen ihren Mitarbeitern solche Bonuszahlungen gewähren, wenn diese während der Corona-Krise besonderes Engagement gezeigt haben. Der steuerfreie Bonus kann auch Mini-Jobbern zugutekommen.

Lesen Sie auch
Digitalisierung
Digitales Einarbeiten in Eigenregie

Gilt der Bonus auch bei Kurzarbeitergeld?

Für Zuschüsse, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Kurzarbeitergeld leistet, gilt dieser steuerfreie Bonus nicht. Ebenso wenig ist die Steuerbefreiung auf Zuschüsse anwendbar, die das Unternehmen als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld aufgrund der überschrittenen Beitragsbemessungsgrenze erbringt. Für die zuletzt genannten Zuschüsse scheidet auch eine Steuerbefreiung für Lohnersatzleistungen nach § 3 Nummer 2a EStG aus.

Themen in diesem Artikel
Mitarbeiter

Muss der Bonus im Lohnkonto aufgezeichnet werden?

Der Arbeitgeber muss den Bonus im Lohnkonto aufzeichnen. Darüber hinaus sollte das Unternehmen in den Lohnunterlagen vermerken, für welche Leistung es den steuerfreien Bonus an den Mitarbeiter gewährt hat. Dieser Vermerk ist vor allem bei Beschäftigten wichtig, die in nicht systemrelevanten Branchen arbeiten. Dasselbe gilt, wenn das Unternehmen den Bonus erst in den letzten Monaten des Jahres 2020 leistet. Solche Aufzeichnungen sind vor allem im Hinblick auf spätere Prüfungen der Sozialversicherungsträger relevant.

Alle Inhalte zur Coronakrise im Überblick

Lesen Sie auch
Personalentwicklung
Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

cons8_team, pixabay
Eine oftmals unterschätzte Auswirkung des Fachkräftemangels und der damit verbundenen Personal-Fluktuation ist die zeitintensive Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Mit einem digitalen Trainer sollen neue Mitarbeiter die Möglichkeit bekommen, interaktiv ihre Fähigkeiten zu schulen.[...]
cons8_team, pixabay
ittlehenrabi - iStockphoto
Arbeitszeitflexibilisierung, Fachkräftemangel und der allgegenwärtige Wunsch nach Work-Life-Balance: Personalmanagement ist eine vielseitige Herausforderung, die neben Offenheit für Neues insbesonders Einfühlungsvermögen und effizientes Denken voraussetzt. Dank des digitalen Fortschritts können viele komplexe Aufgaben bereits über Algorithmen[...]
ittlehenrabi - iStockphoto
Premier Inn
Es ist nicht immer der klassische Weg über Schulabschluss, Ausbildung und Start ins Berufsleben, der einen erfolgreichen Mitarbeiter ausmacht. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist ein Neudenken bei der Suche nach den passenden Mitarbeitern ein[...]
Premier Inn
AndreyPopov - iStockphoto.com
Es ist nicht immer der klassische Weg über Schulabschluss, Ausbildung und Start ins Berufsleben, der einen erfolgreichen Mitarbeiter ausmacht. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist ein Neudenken bei der Suche nach den passenden Mitarbeitern ein[...]
AndreyPopov - iStockphoto.com
ALotOfPeople - iStockphoto.com
Sowohl in der Hotellerie als auch in der Gastronomie gehört es schon fast zur Selbstverständlichkeit, dass für die Mitarbeiter ein Essen zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ergeben sich aus dieser Wohltat steuerliche Konsequenzen, die immer[...]
ALotOfPeople - iStockphoto.com
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.