Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
- Umsetzungshilfen für neue Ausbildungen in Hotellerie und Gastronomie
- Digitale Zeiterfassungspflicht: Eine Frage der Zeit?
- Neues Urteil [Mai 2022]: Arbeitnehmer trägt weiter die Beweislast für Überstunden
- Wenn es mal schiefgeht – Entschuldigungen gegenüber Kunden formulieren
- Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
- Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant
- Gesetzlicher Mindestlohn in der Gastronomie
- Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen sollten
- Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen
- Gib mir ein Zimmer – und ich komme zu dir!
- Steuerrechtliche Tipps zur Unterkunft und Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer
- Verpflegung der Mitarbeiter im Gastgewerbe
- Arbeitszeugnis – Rechte, Pflichten und Formulierungen
- So melden Sie einen Minijob richtig an
- Weihnachtsgeld: Voraussetzungen und Fallstricke
- Mitarbeiter erfolgreich finden und binden
- Wer gutes Personal haben will, muss Entwicklungsmöglichkeiten bieten
- So will die Generation Z in Zukunft arbeiten
- Wie Restaurants mit Geschick um Bewertungen bitten und damit ihr Personal entlasten
- Employer Branding durch Lohnkostenmanagement stärken
- Fachkräfte wünschen sich Wertschätzung? So gewinnen und binden Hotels qualifiziertes Personal
- Nachhaltiges Mitarbeitermanagement im Verlauf der Employee Journey
- Hoher Personalbedarf trifft auf hohe Wechselbereitschaft bei Jobsuchenden
- Studium zur Weiterbildung: Mitarbeiter für die Zukunft schlauer machen
- Fachkräftemangel in der Gastronomie: 3 effiziente Wege zur Personal-Hochsaison
- New Work – warum der 4-Stunden Tag ein mögliches Konzept ist
- Innovatives Recruiting für erfolgreiches Mitarbeiterwachstum
- Mangelware Personal? Recruiting-Herausforderungen und -Chancen
- Personalplanung mit digitalen Softwarelösungen optimieren
- Diese 5 Digitalisierungstrends wirken 2023 dem Fachkräftemangel entgegen
- Sauberkeit im Gastgewerbe per Klick: Start-up reinigt „digital“ per Software
- Volle Tische, kein Personal – was der Gastronomiebranche jetzt hilft
- 5 Tipps für soziale Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
- Gastro-Studie: Mit digitalen Tools gegen den Personalmangel
- Wie die Digitalisierung dem Gastgewerbe aus der Personalkrise helfen kann
- Fit in den Winter: Mit digitalen Tools Personalmangel abfangen
- Selfordering als Rettung in der Personalkrise?
- Für eine bessere Personalplanung in der Gastronomie: Darum lohnt sich ein Online-Dienstplan
- Ein flexibles Arbeitsmodell als Schlüssel zur Lösung des Personalmangels in Hotelbetrieben?
- Mit Algorithmus und vollautomatischer Dienstplanung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt
- 5 Praxistipps für erfolgreiche Personalgewinner
- Software-Lösungen zur Personalplanung im Detail
- Best Practice & Experten-Tipps
- Vorreiter im Werben um junge Talente: Leonardo Hotels Central Europe startet Offensive gegen Fachkräftemangel
- Was die Gen Z und Millennials in der Hospitality-Branche voraussetzen
- Online-Schulungsportal „Gastrofort“ für Gastronomie, Hotellerie und Catering
- Was hält die Nebenjobbenden ab, zurück zur Gastronomie zu wechseln?
- Best Western baut Wohnhaus für Mitarbeiter
- Ganymed Brasserie investiert in die Zukunft der Branche – mit 1.200 Euro Bruttolohn im ersten Lehrjahr
- Wenn das Personal die Branche verlässt: So geht es Gastronom:innen nach dem Jobwechsel
- 5 Tipps, wie man den Personalnotstand im Gastgewerbe jetzt bewältigt
- Im Video: Die erste Roboter-Bar Deutschlands
- Professionelles Know-how für Spa Manager
- Radikal neues Beteiligungsmodell für BrewDog Beschäftige
- 30 Prozent mehr Gehalt für Auszubildende bei Artprojekt
- Gründerin der Housekeeping Akademie bereitet Mitarbeitende für den wiederkehrenden Hotelalltag vor
- Der Öschberghof revolutioniert die Kochausbildung
- Existenzbedrohende Personalnot: Neuer Praxisleitfaden erschienen
- Richtig reagieren bei Gästebeschwerden
- Platzl Hotels München: Personal-Strategie neu aufgestellt
- Wie ein Golfplatz-Restaurant dank Digitalisierung mit weniger Personal auskommt
- Branchenverzeichnis Personalplanung
Einfaches Zeugnis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Der Paragraph 109 der Gewerbeordnung GewO stellt die gesetzliche Grundlage dar, die den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis festlegt. Hierbei wird zwischen einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Während im einfachen Zeugnis nur Informationen bezüglich Dauer und Art der Tätigkeit festgehalten werden, kann der Arbeitnehmer auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Hier werden dann auch Auskünfte betreffend der Leistung und des Verhaltens aufgeführt.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder aus einem Arbeitsverhältnis austretende Mitarbeiter hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auch geringfügig Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen wie z.B. Handelsvertreter sind hier nicht ausgenommen. Auch der Geschäftsführer einer GmbH fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sofern er nicht selbst auch Gesellschafter der GmbH ist. Dieser Anspruch verfällt allerdings, wenn der Geschäftsführer über seine Anteile hinaus Einfluss auf die Entwicklung des Betriebs ausübt.
Selbstständige und freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, es ist ihnen jedoch möglich, um ein Referenzschreiben zu bitten. Hier gelten keine juristischen oder formalen Regeln.
Äußere Form des Arbeitszeugnisses
Um ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen zu können gilt es, die vorgegebenen Regeln der äußeren Form zu beachten. Folgende Inhaltselemente müssen enthalten sein:
- Überschrift “Arbeitszeugnis”
- Stammdaten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum und -ort, Dauer der Beschäftigung)
- Beschreibung der getätigten Aufgaben
- Beurteilung der gelieferten Leistung und des sozialen Verhaltens
- Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beendigungsformel und Zukunftswünsche
- Ort und Datum der Ausstellung sowie Unterschrift und ggf. Stempel
Es sollte immer darauf geachtet werden, das Arbeitszeugnis auf einem Briefbogen des Betriebes zu drucken, so dass auch die betrieblichen Informationen wie Adresse und Logo ersichtlich sind. Auch wenn es gesetzlich gestattet ist, das Zeugnis gefaltet in einem kleineren Umschlag zu versenden, so ist für den ehemaligen Arbeitnehmer von Vorteil, das Dokument ohne Knicke zu erhalten. Die persönliche Übergabe oder die Verwendung einen C4-Umschlages sind zu empfehlen.
Formulierungen und ihre Bedeutung
In Deutschland werden jährlich bis zu 30.000 Gerichtsverfahren wegen inhaltlicher Streitigkeiten im Arbeitszeugnis vor Gericht getragen. Dementsprechend sollten nach Möglichkeit alle Stolpersteine bei der Formulierung vermieden werden. Theoretisch sind die Formulierungen so gedacht, dass sie in Zeugnisnoten übersetzt werden können. Am Beispiel der Zufriedenheit würde dies wie folgt aussehen:
- Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
- Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit
- Befriedigend = stets zu unserer Zufriedenheit
- Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit
- Mangelhaft bis ungenügend = stets bemüht
Es ist rechtlich nicht nötig, dem ausscheidenden Arbeitnehmer in einer Schlussformel alles Gute für die Zukunft zu wünschen oder das Bedauern über dessen Ausscheiden auszudrücken. Jedoch zählt jedes Grußwort an dieser Stelle wie eine Empfehlung.
Der Arbeitnehmer jedoch kann darauf bestehen, dass der Grund für die Kündigung nicht im Arbeitszeugnis erwähnt wird.
Wer im Arbeitszeugnis das Sozialverhalten des Mitarbeiters aufgreift, sollte folgendes beachten: Wenn Angaben bezüglich des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen gemacht werden, deutet das Weglassen einer dieser Gruppen auf Schwierigkeiten im Umgang mit denselben hin. Wird das Sozialverhalten im Zeugnis gar nicht erwähnt, kann dies als Hinweis auf mangelnde Teamfähigkeit gedeutet werden.
Überblick
- Zeugnisse ausschließlich in elektronischer Form sind unzulässig
- Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Der Anspruch ist auf eine Frist von 3 Jahren begrenzt
- Für Arbeitszeugnisse gilt die Holpflicht des ehemaligen Arbeitnehmers, der Arbeitgeber muß das Dokument nicht versenden
- Das Zeugnis sollte auf Geschäftspapier gedruckt werden
- Alle Angaben im Zeugnis müssen wahr und wohlwollend sein
- Es dürfen weder grammatikalische noch orthografische Fehler enthalten sein
Inhaltsverzeichnis
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
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